Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Voraussetzung in der Person

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Christian79:
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Info, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Es ist doch so, dass wenn ein TB, der die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe einzugruppieren ist, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen eines sonstigen Beschäftigten, gem. Vorbemerkung Nr. 2  EGO.
Dazu mein konkretes Beispiel: Ein Hochbautechniker (staatl. gepr.) bekommt die Aufgaben einer Ingenieurstelle, z.B. Bauleitung (E10) übertragen. Da er ja die Anforderungen in der Person, er kein Ingenieur ist, nicht erfüllt, wird er eine Entgeltgruppe niedriger, also in E 9 eingruppiert. Dann erfolgt im Rahmen der neuen EGO die Aufteilung der E 9 in a-c. Er wird, da er die Voraussetzungen in der Person weiterhin nicht erfüllt, in die E 9c eingruppiert.
Soweit so richtig?
Die Tätigkeiten der Ingenieursstelle führt er ununterbrochen seit Übernahme der Stelle aus (7 Jahre).
Hat der TB einen Anspruch darauf in die E 10 eingruppiert zu werden oder nicht?

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist.
Danke im voraus.

Spid:
Es wurd nichts vorgetragen, was auch nur vermuten ließe, es handele sich um einen sonstigen Beschäftigten.

Christian79:
Hallo, danke für die schnelle Reaktion.
Wie soll ich das verstehen?
Was müsste den vorgetragen werden? Das sich der TB z.B. zum Ingenieur qualifiziert hat?

Organisator:
Hier wurde immer mal wieder ein Rundschreiben vom BVA verlinkt welches ganz gut die Vorausssetzungen für den Sonstigen und das dazugehörige Verfahren beschreibt.

Gibts auch bei der BVA-Homepage.

Spid:
Es müßte vorgetragen werden, inwiefern der Beschäftigte dieselbe Verwendungsbreite erlangt hätte, wie ein Erfüller sie hätte.

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