Autor Thema: Wahlurnen Pflicht?  (Read 1614 times)

pids

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Wahlurnen Pflicht?
« am: 17.03.2021 00:04 »
Hallo,

ich war letzte Woche wegen Briefwahl Kommunalwahl aufm Amt in Hessen.

Ich wollte meinen Briefwahlumschlag in die Wahlurne werfen. Die war aber voll und man sagte mir im Rathaus, dass ich meine Umschlag entweder jemanden im Rathaus vom Wahlamt geben kann oder auch in einen Karton werfen kann, wo schon andere Umschläge drin lagen.

Wenn ich jetzt sonntags ins Wahllokal gegangen wäre, hätte ich meinen Umschlag ja auch in eine Wahlurne geworfen.

Sind jetzt Wahlurnen jetzt Pflicht oder nicht?

Und was passiert mit den ganzen Briefwahlumschlägen, die mit der Post ins Rathaus kommen oder persönlich in den Briefkasten vom Rathaus geworfen werden? Müssen die nicht von den Rathausmitarbeitern in Wahlurnen geworfen werden?

Besten Dank.

Gruß

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 192
Antw:Wahlurnen Pflicht?
« Antwort #1 am: 17.03.2021 07:47 »
Eine volle Wahlurne wird versiegelt und die Nächste aufgestellt. Alles dokumentieren. So kenne ich das.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 882
Antw:Wahlurnen Pflicht?
« Antwort #2 am: 17.03.2021 10:02 »
Bei uns werden die Wahlbriefe in einem gesonderten Raum aufbewahrt, sortiert und für die Wahllokale vorbereitet. Die lagert und transportiert man in normalen Kartons oder ähnlichem. Wahlurnen werden dabei nicht genutzt, ich wüsste auch nicht weshalb.

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 205
Antw:Wahlurnen Pflicht?
« Antwort #3 am: 25.03.2021 16:10 »
Das Thema haben wir bei uns auf dem Amt auch ständig. Die Leute wollen sehen wie die Briefwahlunterlagen die sie an der Pforte abgeben auch in der Wahlurne landen. Um den dämlichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen haben wir eine solche Urne in der Zentrale stehen wo das ganze rein geworfen wird. Und einmal am Tag wird die Wahlurne geleert, die Wahlbriefunterlagen werden nach Stimmbezirken sortiert und dann in Kisten gelagert bis zum Wahltag.

Der äußere Umschlag, in dem der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag liegt, muss nicht in einer verschlossenen Wahlurne aufbewahrt werden. Wenn dies der Fall wäre müsste man sich ja fragen wieso die ausgefüllten Briefwahlunterlagen denn sonst in einen Briefkasten der Post oder bei der Poststelle selbst abgegeben werden dürfen.