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1. April Ruhetag

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PersonalPeter:
Moin,

ich werde aus den neuen Beschlüssen zur Corona-Pandemie nicht schlau. Der 1. April wurde als "Ruhetag" ähnlich dem Sonntag definiert.

Bedeutet dies, dass man als AN grds. frei hat bzw. der AG, sollte er auf Erbringung der Arbeitsleistung bestehen, Sonntagszuschläge zahlen müsste (?)

Grüße

Spid:
Da die genannten "Beschlüsse" als solche keinerlei rechtliche Wirkung haben, gibt es auch keine Rechtsfolge, die durch sie eintritt.

Damiane:
Hier bleibt abzuwarten, ob und wie die Länder diesen Beschluss in ihren Verordnungen umsetzen. Danach ist man hoffentlich schlauer  ;)

Wdd3:
Nein und nein.

Ein Ruhetag ist weder ein Sonntag noch ein Feiertag und meines Wissens im TVöD nicht als Begriff verwendet.




pommes:
Klingt m.E. wie ein Aprilscherz.

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