Autor Thema: Eingruppierung Ver- und Entsorger  (Read 8441 times)

KarlMilo

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Eingruppierung Ver- und Entsorger
« am: 23.03.2021 16:54 »
Hallo Zusammen,

da mein AG (Stadtwerke) meine Tätigkeiten nicht so konkret definiert hat, habe ich etwas zusammen geschrieben, womit er einverstanden ist. Ich habe keinen Hochschulabschluss oder ähnliches. Da meine Tätigkeit im weitesten Sinne auch kaufmännisches beinhaltet wird meine kaufmännische Ausbildung als Grundlage herangezogen. Den Rest schaff ich mit Berufserfahrung. Welche Eingruppierung ergibt sich aus dieser Tätigkeit:

Stellentypische Tätigkeiten

•   Betreuung von Bauprojekten der Abteilung (40%)
-   Betreuung der Projekte in allen Phasen wie:  Planung, Finanzierung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführung, Abrechnung, Schlussprüfung auf Auftraggeberseite
-   Abstimmungen mit Planern, Prüfung von Planungen, Vorschlagen und Diskussion von Änderungen, Erarbeitung von Alternativen
-   Prüfung und Erarbeitung von technischen Lösungen, hier Schnittstelle zwischen Planung, technischen Fachabteilungen und Industrie/Handel/ externen Firmen
-   Teilnahme an Bauberatungen als Vertreter des Auftraggebers
-   Vorbereiten, Teilnahme und Leitung von Besprechungen
-   Rechnungsprüfung, sowie Kontrolle der Rechnungsfreigabe von Ingenieurbüros inklusive Kontrolle von Aufmaßen, Mengenermittlungen und Budgetprüfung
-   Konzeption von Vorgehensweisen zu speziellen Geschäftsvorfällen, z.B.: Aufhebung Ausschreibung
-   Mitwirkung bei der Beschaffung von Drittmitteln

•   Projektleitung (20%)
-   zum Teil Mitwirkung, zum Teil eigenverantwortlich
-   Angebotseinholung und Prüfung, Beauftragung, Durchführung und Abrechnung
-   dazu Bedarfsermittlung, interne und externe Kommunikation, Vorstellen der Ergebnisse
-   zum Beispiel: „Errichtung Grundwassermessstellen für Stadt S“, „Dauerpumpversuch zur Beurteilung der Trinkwasserschutzzone III“, „Hydraulische Netzbetrachtung des Trinkwassernetzes der Stadt XXX“, Studie „Auslastung Kläranlage“, Ausschreibung „Jahresvertrag Tiefbauleistungen“ inkl. Verhandlungen

•   Betreuung der Fördermittel zu Projekten der Abteilung (20%)
-   Erstellen von Anträgen und Verwendungsnachweisen, Durchführung von Mittelabrufen
-   Fachliche Prüfung der Mittelzuwendungen
-   Abstimmungen hierzu mit Ministerien (TMUEN), übergeordneten Behörden (TLUBN), und Fördermittelgebern (T Aufbaubank)
-   hier wurde z.B. durch intensive Abstimmungen mit dem TLUBN für das Projekt „Neubau von Teilabschnitten der Fernwasser-Zubringerleitung“ ca. xxx € mehr Fördermittel in zugesagt, als ursprünglich in Aussicht gestellt

•   Unterstützung der Buchhaltung (10%)
-   Zuarbeiten für Liquiditäts- und Investitionsplanung
-   Zuarbeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse, z.B. Gruppierung des Anlage-vermögens für Aktivierung
-   Grundsätzlich Schnittstelle der Abteilung zur Buchhaltung, Ansprechpartner für buchhalterisch relevante Fragestellungen an die technische Abteilung


•   Sonstige Tätigkeiten zu allen o.g. Vorgängen (10%)
-   Administration, Korrespondenz, Dokumentation, Recherche, Ablage
-   Vorbereitung und Mitwirkung bei turnusmäßigen Verbandsversammlungen
-   Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgeranfragen, Anfragen der Stadt (z.B. Bauamt)
-   Zusammenarbeit und Unterstützung der Abteilungen in allen Bereichen

Die meisten anderen Tätigkeiten treten zu unregelmäßig auf um sie einzuordnen oder quantitativ zu erfassen (z.B. Klärung und Bearbeitung von Umwelt-Havarien o.ä.).
Grundsätzlich gliedert sich die Tätigkeit in einen kaufmännischen und einen technischen Teil. Die Anteile an der gesamten Tätigkeit schätze ich auf Grund der komplexen Verflechtungen als gleichwertig ein.
Weiterhin werden ohne fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnisse in die Fachabteilungen auch Abstimmungen getroffen welche so wirken.


Für euere Einschätzung danke vorab!
Grüße KM
« Last Edit: 26.03.2021 00:57 von Admin2 »

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #1 am: 23.03.2021 17:00 »
E9a TVÖD bzw. E7 TV-V

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #2 am: 23.03.2021 18:00 »
Danke für die Antwort.

Ich hatte in einem anderem Beitrag bereits schon mal geschildert, dass eine Kollegin mit Masterabschluss und der so ziemlich gleichen Tätigkeit mit E10 vergütet wird. Wenn ich der Logik bzgl. Eingruppierung des AG folge und und dem Willen zur Gleichbehandlung voraussetze, wäre dann nicht auch eine E9c für mich möglich (Unabhängig davon ob die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung korrekt ist)? Im Sinne einer Gruppe niedriger, wegen dem Fehlen der persönlichen Vorraussetzungen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #3 am: 23.03.2021 18:10 »
Welche persönlichen Voraussetzungen?

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #4 am: 23.03.2021 19:16 »
Dachte da an den Hochschulabschluss?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #5 am: 23.03.2021 19:27 »
Wo sollte die Voraussetzung herkommen? Sofern die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E10 nicht entgegensteht, wärest - wenn die auszuübende Tätigkeit tatsächlich einer E10 entspräche - Du in E10 eingruppiert. Steht  sie einer Eingruppierung in E10 entgegen, stünde sie auch einer Eingruppierung in E9c oder E9b entgegen.

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #6 am: 23.03.2021 20:40 »
Wann würde denn eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E10 entgegen stehen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #7 am: 23.03.2021 20:45 »
Dann, wenn sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #8 am: 23.03.2021 20:54 »
Da meine Kenntnisse im TVöD nicht besonders fundiert sind, muss ich leider fragen: Wann gilt sie denn räumlich, sächlich und persönlich?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #9 am: 23.03.2021 21:04 »
Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein bei Beschäftigten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII), die nicht die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 bzw. der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 erfüllen, die keine mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, deren Arbeitsvertrag nicht befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist, die nicht in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden und die nicht in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #10 am: 23.03.2021 22:52 »
Besten Dank!

KarlMilo

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #11 am: 24.03.2021 07:53 »
Dann, wenn sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.

Habe noch einmal in der EGO nachgelesen. Wenn ich das richtig verstehe, gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht in Thüringen und ebenso nicht für Angestellte in einem Versorgungsunternehmen (hier Stadtwerke)? Das heisst, das bei zutreffen aller anderen Vorraussetzungen, dass auch ohne Masterabschluss, bei Tätigkeiten welche die Eingruppierung in E10 bedingen, in E10 eingruppiert werden müsste und auch so vergütet würde?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ver- und Entsorger
« Antwort #12 am: 24.03.2021 07:57 »
Ob die Stadtwerke tatsächlich ein Versorgungsbetrieb im Tarifsinne wären, kann dahingestellt bleiben, da die Ausbildungs-und Prüfungspflicht in Thüringen nicht gilt. Wenn Deine auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllte, wärest Du in E10 eingruppiert.