Hallo Christopher,
deine Gedankengänge sind soweit wirklich gut und die Forenteilnehmer haben bereits einige Anmerkungen hinterlassen.
In deine Betrachtung ist sicherlich der Vergleich der Besoldung/Entgelt heranzuziehen.
A13/EG 13 findet man ja hier im Forum entsprechende Rechner. Hier kann man ja bereits das Brutto/Netto Gehalt vergleichen. Interessant ist es sicherlich sich mit den Zulagen (Familie/Kinder) zu befassen.
Als Beamter kannst du dich privat versichern, wie hoch dein Beitrag wäre hängt von deinem Alter, Vorerkrankungen etc. ab. Als Beamter zahlt man dann die PKV, welche bei kinderlosen normal 50% der PKV umfasst. Die weiteren Kosten für die KV übernimmt der Dienstherr in Form von "Beihilfe". Der 50% Wert der Deckung der PKV erhöht sich in manchen Bundesländern sofern man Kinder hat, sodass die PKV dann günstiger wird, da z.B. nur noch 30% "privat" versichert werden müssen.
Sofern du jedoch eine gewisse Verdienstgrenze überschreitest, musst du deine Kinder jedoch ebenfalls privat krankenversichern, sodass du diese zusätzlich versichern musst. Sofern die Ehefrau keine eigene KV hat, ist diese mit zu versichern (was die PKV dann in die Höhe treiben kann).
Als TB kannst du in deinem normalen GKV Beitrag deine Familie mitversichern. Deine Beiträge zur GKV steigern für gewöhnlich mit deinem Einkommen, bzw. durch Erhöhung der Beiträge (Zusatzbeitrag).
Die PKV erhöht Beiträge nach Bedarf, so zuletzt dieses Jahr (was bei mir zu ca. 25% Erhöhung geführt hat - Stichwort Niedrigszins).
Beim Vergleich Pension/Rente nicht die Zusatzversorgung als TB vergessen.
Ansonsten können TB problemlos kündigen, Arbeitgeber wechseln. So z.B. auch der Wechsel zwischen öD und freier Wirtschaft, sofern es dir irgendwann nicht mehr gefällt. Als TB ist der Wechsel zwischen den Bundesländern kein Problem.
Als Beamter ist ein Wechsel ebenfalls möglich. Jedoch läuft dies für gewöhnlich über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder direkter Versetzung. Hier kann dein Dienstherr ggf. sich etwas quer stellen, dies hinauszögern oder ggf. sogar verweigern (sofern ich dies weiß). Hier könnte man sich theoretisch aus dem Dienst entlassen lassen und beim neuen Dienstherren neu zum Beamten ernannt werden. Jedoch ist dies mit vielen Sorgen verbunden (sofern man sich diese macht), ggf. neue Probezeit sofern man schon Lebzeitbeamter war usw.
Sofern man als Beamter aus dem Dienst rausgeht, weil man in die freie Wirtschaft will, wird man nachversichert (In der RV). D.h. man verliert die Pensionsansprüche und wird aus seinem niedrigen Bruttogehalt nachversichert.
Da sich die Lebensplanungen durchaus ändern können, sollte man o.g. Berücksichtigen.
Zur Diskussion und Begrifflichkeit des Knechtes musste ich durchaus schmunzeln, wenn es mich leider nicht aktuell tangieren würde. Bei Beamten kann es durchaus sein, dass du höherwertige Tätigkeiten ausführen musst und dafür nicht die entsprechende Besoldung bekommst. TB sind nach ihrer nicht nur vorübergehend ausgeführten Tätigkeit zu bezahlen.