na ich finde ausländerfeindliche Ausdrücke schon relevant. Zwar nicht strafrechtlich, aber Hetzen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen dürfte zumindest den Betriebsfrieden stören.
Auch schön, wenn man Kolleginnen hat, die nicht deutsch sind. :-/
Vermieter, Polizisten und Soldaten
Was sollen diese merkwürdigen Sonderzeichen im Text? Und welchen Sinn machen weibliche Formen, wenn sie im generischen Maskulinum inkludiert sind?
Zitat von: Organisator am 16.04.2021 11:51na ich finde ausländerfeindliche Ausdrücke schon relevant. Zwar nicht strafrechtlich, aber Hetzen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen dürfte zumindest den Betriebsfrieden stören.Hetze?? Hier liegt doch keine ernsthafte Aufforderung vor, "einem Ausländer" Schaden zu zu führen! Bemerkenswert finde ich die Einstellung von manchen ? / vielen ? / sehr vielen ? Menschen, bei Dritten Toleranz bis zur Selbstaufgabe einzufordern; Ihrerseits dann bei "Ungehorsam" zu intoleranten stalinistischen Vernichtungsfeldzügen aufrufen, diese durchführen; inkl. der bedeutsamen Verfolgung der folgenden Generation des Abtrünnigen. Beispiele können Sie dutzendfach der täglichen Empörung und Verfolgungsaufrufen aus der Presse entnehmen.
Zitat von: Organisator am 16.04.2021 11:51na ich finde ausländerfeindliche Ausdrücke schon relevant. Zwar nicht strafrechtlich, aber Hetzen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen dürfte zumindest den Betriebsfrieden stören.Bin ich bei dir. Aber es wurde von TE nichts stichhaltiges ausser "Molukken" vorgetragen. Das wird, wie ja ausgiebig diskutiert, weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich "ausreichend" sein...
Zitat von: Kaiser80 am 16.04.2021 14:12 Aber es wurde von TE nichts stichhaltiges ausser "Molukken" vorgetragen. Das wird, wie ja ausgiebig diskutiert, weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich "ausreichend" sein...Hat nicht Spid etwas Gegenteiliges geschrieben?
Aber es wurde von TE nichts stichhaltiges ausser "Molukken" vorgetragen. Das wird, wie ja ausgiebig diskutiert, weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich "ausreichend" sein...
Eine im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangene Schmähkritik oder explizite Herabsetzung kann auch unabhängig von der Treuepflicht zur Kündigung führen. Ein „so etwas sagt man eigentlich nicht mehr“ - Zigeuner, Neger, Mohammedaner... an sich hingegen nicht - auch nicht im Hinblick auf die einfache Treuepflicht. Die wird auch von einer rassistischen Einstellung grundsätzlich nicht berührt. Wer glaubhaft macht, die Gleichheit vor dem Gesetz usw. in besonderem Maße zu achten, aber einfach Neger oder Zigeuner nicht zu mögen, seine persönliche Präferenzordnung - wie ohnehin allgemein angenommen - sich sonst nicht im Arbeitsverhältnis auswirkt, dem wird man nicht beikommen können.
Er hat bestimmt auf die bunten Einhörner Rücksicht genommen.