Kollege äußert sich rassistisch

Begonnen von idi, 24.03.2021 10:02

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Eukalyptus

Ratschläge zu geben die andere mindestens potentiell einer Strafverfolgung aussetzen, sind billig. Teuer sind sie für den der sie befolgt.

Kaiser80

Zitat von: janni in 08.04.2021 00:21
Kollege aufnehmen und Aufnahmen dem Chef, der Personalabteilung, den Gremien, der Polizei und Staatsanwaltschaft unter Angabe des Namens des Kollegen anonym zukommen lassen.

Du bist doch nicht mehr ganz bei Trost! Es ließe sich doch mit Leichtigkeit feststellen zu welchem Zeitpunkt die Aufnnahme gemacht wurde und wer dabei zugegen war und die Aufnahme getätigt hat!

janni

Zitat von: Eukalyptus in 08.04.2021 10:02
Ratschläge zu geben die andere mindestens potentiell einer Strafverfolgung aussetzen, sind billig. Teuer sind sie für den der sie befolgt.

Nur, wenn man diese Straftat jemanden eindeutig zuordnen kann.

janni

Zitat von: Kaiser80 in 08.04.2021 10:14
Zitat von: janni in 08.04.2021 00:21
Kollege aufnehmen und Aufnahmen dem Chef, der Personalabteilung, den Gremien, der Polizei und Staatsanwaltschaft unter Angabe des Namens des Kollegen anonym zukommen lassen.

Du bist doch nicht mehr ganz bei Trost! Es ließe sich doch mit Leichtigkeit feststellen zu welchem Zeitpunkt die Aufnnahme gemacht wurde und wer dabei zugegen war und die Aufnahme getätigt hat!

Mitnichten! Ein Aufnahmegerät, welcher Art auch immer, kann auch ohne die Anwesenheit des Aufnehmenden aufnehmen. Es lassen sich Metadaten von solchen Dateien leicht ändern und die Originaldaten nicht mehr wiederherstellen lassen. Es reicht aus, wenn die Aufnahme, den Menschen zeigt oder hören lässt, ohne dass jemand andere zu sehen oder hören ist.

Im Falle eines Falles, entscheidet letztlich das Gericht, welche Art von Beweisen zugelassen werden und welche nicht. Jedenfalls werden solche Aufnahmen angeschaut oder angehört und danach wird entschieden, ob man es als Beweismittel zulassen kann und es zur Urteilsfindung, -begründung und -höhe heranziehen.

Spid


janni

Zitat von: Spid in 08.04.2021 10:57
Als Beweismittel wofür?

Für eine (andere) Straftat!

Spid



Spid

Und um welche rechtswidrige Tat soll es gehen?

Lars73

Es braucht aber ja die Konkretisierung der Tatzeit. Sonst ist die Aufzeichnung wertlos.

Für die Verdachtskündigung der Person welche die Aufzeichnung vorgenommen hat reicht ein gut begründeter Verdacht. Daneben muss man dann noch vor Gericht lügen was nicht jedem so leicht fällt.

Bob Kelso

Zitat von: janni in 08.04.2021 00:21
Kollege aufnehmen und Aufnahmen dem Chef, der Personalabteilung, den Gremien, der Polizei und Staatsanwaltschaft unter Angabe des Namens des Kollegen anonym zukommen lassen.

Post- Stalinistische Methoden"! Und sich dann ganz "toll" vorkommen, wenn man "Demokratie! verteidigt.

Kaiser80

Zitat von: Bob Kelso in 08.04.2021 11:42

Post- Stalinistische Methoden"!

Passt ja sprachlich. Moulakk - Kulak...Ich erkenne einen Zusammenhang...

Bastel

Zitat von: Bob Kelso in 08.04.2021 11:42
Zitat von: janni in 08.04.2021 00:21
Kollege aufnehmen und Aufnahmen dem Chef, der Personalabteilung, den Gremien, der Polizei und Staatsanwaltschaft unter Angabe des Namens des Kollegen anonym zukommen lassen.

Post- Stalinistische Methoden"! Und sich dann ganz "toll" vorkommen, wenn man "Demokratie! verteidigt.

Vermutlich notiert er auch ganz genau wer bei seinen Nachbarn ein und aus geht. Nicht, dass sich dort zu viele Personen aufhalten.

was_guckst_du

...auf dem Weg zum Klo hängt er an dessen Dachrinne...(um mal die Verbindung zu anderen wirren Vorschlägen von janni herzustellen).. ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Amiga

Zitat von: idi in 24.03.2021 10:02
Was meint ihr? Was würdet ihr warum bitte wie machen?

Dankeschön.

LG

Kauf dir eine Tube schwarze Schuhwichse und malst damit dein Gesicht an. Somit demonstrierst du deine Solidarität und Betroffenheit. Mit etwas Glück bekommst du eine zweite Identität und soziale Zuwendungen vom Staat inkl. Kost und Logis. Weiterhin bekommst du dann ein höher gewichtetes Stimmrecht und darfst die Grünen wählen.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".