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Kollege äußert sich rassistisch

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janni:

--- Zitat von: Spid am 08.04.2021 10:57 ---Als Beweismittel wofür?

--- End quote ---

Für eine (andere) Straftat!

Spid:
Welche?

janni:

--- Zitat von: Spid am 08.04.2021 10:59 ---Welche?

--- End quote ---

S. StGB!

Spid:
Und um welche rechtswidrige Tat soll es gehen?

Lars73:
Es braucht aber ja die Konkretisierung der Tatzeit. Sonst ist die Aufzeichnung wertlos.

Für die Verdachtskündigung der Person welche die Aufzeichnung vorgenommen hat reicht ein gut begründeter Verdacht. Daneben muss man dann noch vor Gericht lügen was nicht jedem so leicht fällt.

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