Kollege aufnehmen und Aufnahmen dem Chef, der Personalabteilung, den Gremien, der Polizei und Staatsanwaltschaft unter Angabe des Namens des Kollegen anonym zukommen lassen.
Du bist doch nicht mehr ganz bei Trost! Es ließe sich doch mit Leichtigkeit feststellen zu welchem Zeitpunkt die Aufnnahme gemacht wurde und wer dabei zugegen war und die Aufnahme getätigt hat!
Mitnichten! Ein Aufnahmegerät, welcher Art auch immer, kann auch ohne die Anwesenheit des Aufnehmenden aufnehmen. Es lassen sich Metadaten von solchen Dateien leicht ändern und die Originaldaten nicht mehr wiederherstellen lassen. Es reicht aus, wenn die Aufnahme, den Menschen zeigt oder hören lässt, ohne dass jemand andere zu sehen oder hören ist.
Im Falle eines Falles, entscheidet letztlich das Gericht, welche Art von Beweisen zugelassen werden und welche nicht. Jedenfalls werden solche Aufnahmen angeschaut oder angehört und danach wird entschieden, ob man es als Beweismittel zulassen kann und es zur Urteilsfindung, -begründung und -höhe heranziehen.