Eine im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangene Schmähkritik oder explizite Herabsetzung kann auch unabhängig von der Treuepflicht zur Kündigung führen. Ein „so etwas sagt man eigentlich nicht mehr“ - Zigeuner, Neger, Mohammedaner... an sich hingegen nicht - auch nicht im Hinblick auf die einfache Treuepflicht. Die wird auch von einer rassistischen Einstellung grundsätzlich nicht berührt. Wer glaubhaft macht, die Gleichheit vor dem Gesetz usw. in besonderem Maße zu achten, aber einfach Neger oder Zigeuner nicht zu mögen, seine persönliche Präferenzordnung - wie ohnehin allgemein angenommen - sich sonst nicht im Arbeitsverhältnis auswirkt, dem wird man nicht beikommen können.