Hallo,
ich wurde zum 1. Oktober 2018 gemäß TV-H in die "kleine" E9, Stufe 4, Abschnitt 21, Unterabschnitt 2 Technikerinnen und Techniker, Fallgruppe 2 eingruppiert und anschließend in die 9a, Stufe 5 übergeleitet.
Nun meine Fragen: Gibt es in der aktuellen Entgeltordnung (29.03.2019) Abschnitt 21, Unterabschnitt 2 Technikerinnen und Techniker, noch Fallgruppen oder wurden die Fallgruppen von der da vorherigen Entgeltordnung folgendermaßen übergeleitet:
„kleine“ 9 Fallgruppe 1 nach 9b
„kleine“ 9 Fallgruppe 2 nach 9a
Danke für die Antworten im Voraus