Autor Thema: Definition des Arbeitgebers  (Read 2511 times)

dschuma

  • Gast
Definition des Arbeitgebers
« am: 24.03.2021 14:18 »
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich darauf, wie es sich mit der Definition des Arbeitgebers verhält. Ich habe innerhalb des gleichen Bundeslandes für zwei staatliche Universitäten gearbeitet bzw. arbeite an der zweiten Universität nach wie vor. Nun ist es so, dass ich eine neue Stelle an einer Universität in einem anderen Bundesland angeboten bekommen habe, die ich gerne annehmen möchte. Jedoch richtet sich meine Kündigungsfrist danach, ob die Zeit meines Beschäftigungsverhältnisses an der ersten Universität zu der Zeit, die ich an meiner aktuellen Universität gearbeitet habe, addiert wird. Dies hängt davon ab, ob ich beim gleichen Arbeitgeber angestellt bin. Insofern stellt sich mir die Frage, ob das Land wirklich mein Arbeitgeber ist oder die jeweilige Universität und es sich dementsprechend nicht um den gleichen Arbeitgeber handelt.
Ich hoffe, mein Anliegen ist verständlich.
Danke schon einmal vorab für eure Hilfe!  :)

Lars73

  • Gast
Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 24.03.2021 14:21 »
Aus den Arbeitsverträgen sollte erkenntlich sein wer jeweils der Arbeitgeber war die Uni oder das Bundesland Vertreten durch die Uni...

Spid

  • Gast
Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #2 am: 24.03.2021 14:22 »
Grundsätzlich ist AG derjenige, der als solcher im Arbeitsvertrag benannt wird. Es gibt Länder, in denen sind die AN der staatlichen Hochschulen beim Land beschäftigt und es gibt Länder, in denen die Hochschulen selbst AG sind.

WasDennNun

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Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #3 am: 24.03.2021 14:23 »
Warte mal, ich schaue mal eben kurz nach, was in deinem AV steht.  :o
Ups.

Steht in der Regel ganz weit oben im Av z.B.:
Zwischen dem Land X vertreten durch Präsidium Y und dschuma
->
Land ist AG


EDIT:
Tipp!
Und ich habe mich nie um Kündigungsfristen gekümmert, weil ich immer, wenn ich weg wollte, mit Cheffe gesprochen haben und einen Auflösungsvertrag zu einem uns genehmen Zeitpunkt gemacht habe.

EDIT2: z.B. eingefügt um kenntlich zu machen, dass da auch was anderes stehen kann.
Danke für den Hinweis Spid

Spid

  • Gast
Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #4 am: 24.03.2021 14:25 »
Stünde bspw. in NRW, wo die Universitäten selbst die AG-Eigenschaft haben, nicht dort.

dschuma

  • Gast
Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #5 am: 24.03.2021 19:29 »
Danke für eure Antworten! Da war ich in der Tat etwas blind. Dann muss ich nun in der Tat schauen, wie ich mit dieser langen Kündigungsfrist umgehe und auf die Gnade meiner aktuellen Universität hoffen. Schon eine etwas hinderliche Regelung, aber da kann man wohl nichts machen.  :-\

ike

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Antw:Definition des Arbeitgebers
« Antwort #6 am: 27.03.2021 09:22 »
Es kann auch so formuliert sein:

"Arbeitsvertrag
[...]

zwischen xxx (Name des Bundeslandes)
vertreten durch yyy (Name der Behörde)

und

zzz (Name des Beschäftigten)

[...]"

Auch in diesem Fall ist das Bundesland der Arbeitgeber und nicht die Behörden, so ist es zu verstehen.