Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Definition des Arbeitgebers

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dschuma:
Danke für eure Antworten! Da war ich in der Tat etwas blind. Dann muss ich nun in der Tat schauen, wie ich mit dieser langen Kündigungsfrist umgehe und auf die Gnade meiner aktuellen Universität hoffen. Schon eine etwas hinderliche Regelung, aber da kann man wohl nichts machen.  :-\

ike:
Es kann auch so formuliert sein:

"Arbeitsvertrag
[...]

zwischen xxx (Name des Bundeslandes)
vertreten durch yyy (Name der Behörde)

und

zzz (Name des Beschäftigten)

[...]"

Auch in diesem Fall ist das Bundesland der Arbeitgeber und nicht die Behörden, so ist es zu verstehen.

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