Autor Thema: Rückgruppierung  (Read 12233 times)

Lili

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Rückgruppierung
« am: 24.03.2021 21:16 »
ich arbeite immer wieder (ca.10 Jahre) als Vertretungslehrerin an einem Gymnasium. Ich wurde von Anfang an
in Entgeltgruppe 12 eingestuft. Aber im neuen Arbeitsvertrag wurde  ich von der Entgeltgruppe 12 in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Ohne jegliche Ankündigung oder Begründung. Ist das zulässig?

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #1 am: 24.03.2021 21:18 »
Welches Land?

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #2 am: 25.03.2021 08:19 »
Bayern

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #3 am: 25.03.2021 08:26 »
Dann steht die Eingruppierung ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragspartein, sondern ergibt sich aus den tariflichen Regelungen.

Organisator

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #4 am: 25.03.2021 09:19 »
Dann @ Lili würde ich mal schauen, inwieweit sich die übertragenen Aufgaben ändern. Daraus könnte auch eine veränderte Eingruppierung resultieren.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #5 am: 25.03.2021 09:20 »
Das heißt: wenn meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben, gibt es auch keinen Grund meine Eingruppierung zu verändern. Oder verstehe ich es falsch?

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #6 am: 25.03.2021 09:22 »
Die Eingruppierung wird nicht verändert, sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Isie

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #7 am: 25.03.2021 09:22 »
@Lili: Handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse, die ohne Unterbrechung aufeinander folgen? Und handelt es sich bei allen Arbeitsverhältnissen um die gleiche Tätigkeit als Lehrkraft am Gymnasium?

Organisator

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #8 am: 25.03.2021 09:44 »
Das heißt: wenn meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben, gibt es auch keinen Grund meine Eingruppierung zu verändern. Oder verstehe ich es falsch?

Es kommt auf die übertragenen Aufgaben an aus denen sich die Eingruppierung ergibt. Diese Aufgaben sollten dir z.B. mit einer Tätigkeitsdarstellung mitgeteilt worden sein.

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #9 am: 25.03.2021 09:45 »
Das dürfte bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen eher ungewöhnlich sein.

Organisator

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #10 am: 25.03.2021 09:46 »
ja? Wie wird da die Aufgabenübertragung vorgenommen?

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #11 am: 25.03.2021 09:54 »
Da es bei Lehrkräften nicht auf die innere Ausdifferenzierung der auszuübenden Tätigkeit ankommt, siehe §12 TV-L i.d.F.d. TV Entgo-L, ist eine Tätigkeitsdarstellung fernliegend.

Organisator

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #12 am: 25.03.2021 10:04 »
Danke für die Info, wieder was gelernt :)

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #13 am: 25.03.2021 10:35 »
In meinem Fall: Gleiche Schule, gleiche Fächer, gleiche Aufgaben, aber neuer Arbeitsvertrag ist wieder nach eine Unterbrechung. Aber das hatte ich schon vorher auch.

Spid

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« Antwort #14 am: 25.03.2021 10:40 »
Und irrte der AG zuvor oder nunmehr über die Eingruppierung?