Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Spid:
Ob Du dann nicht unterrichten dürftest, kann ebenso dahingestellt bleiben wir der Umstand, daß und wie viele Fächer Du unterrichtest. In der EntgO-L ist jedenfalls für genau solche Fälle, in denen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen, ein Tätigkeitsmerkmal ausgebracht. Dieses führt zu der Eingruppierung, die der AG annimmt. Worauf stützt sich Deine Annahme, die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach lägen bei Dir vor?
Lili:
Ich habe auf Lehramt studiert. In meinem Diplom steht auch „Physiker. Lehrer“. Ich habe über 20 Jahre Lehrererfahrung in unterschiedlichen Schulen und Ländern. Ich habe mehrere Lehrerfortbildungen in Bayern gemacht. Welche Voraussetzungen muss ich noch haben?
Spid:
Diejenigen fachlichen Voraussetzungen, die sich aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY ergeben.
Lili:
mit "diejenigen fachlichen Voraussetzungen, die sich aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY ergeben" würde ich schon verbeamtet sein und nicht in E12 eingruppiert, sondern in A13
Spid:
Nein.
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