Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?
Frage an die Experten: Wenn das so wäre, könnte man dann eventuell auf die Idee kommen, dass - unabhängig von der Eingruppierung gem. EntgO-L - die bisher deklaratorisch angegebenen Entgeltgruppe jetzt eine normative Wirkung enfaltet?
(Kommt vermutlich auch drauf an, wie genau die Vereinbarung formuliert wäre. "Für die gleiche Bezahlung" könnte meiner Meinung nach dafür sprechen, dass die Bezahlung nach EG13 unabhängig von der Eingruppierung vereinbart ist, "Unter den gleichen Bedingungen" könnte eher dafür sprechen, dass die gleichen Grundlagen, d.h. Eingruppierung nach Tarifvertrag, gewollt sind)