Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Lili:
Und was wäre "ein zulässiger Schluß"?
Spid:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 10:03 ---Was ist "TB"?
--- End quote ---
Tarifbeschäftigte
Spid:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 10:04 ---Und was wäre "ein zulässiger Schluß"?
--- End quote ---
Daß Du über eine eher gewöhnliche Auffassungsgabe verfügst.
Lili:
Ja, einverstanden. Wenn es anderes wäre, würde ich auch hier keinen Rat suchen. Ich habe hier auf guten und schnellen Rat von Kennen gehofft. Und hoffe immer noch eine Antwort zu bekommen:
Was könnte man gegen eine niedrige Eingruppierung unternehmen??? 1. Soll ich der Arbeitsvertrag unterschreiben oder nicht? 2. Ist die neue Diplom-Anerkennung eine gute Idee? 3. Soll ich eine Eingruppierungsfeststellungsklage stellen? Vielen Dank im Voraus!
Spid:
1. Da die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag lediglich deklaratorischer Natur ist, ist völlig Bumms was darin zur Eingruppierung steht. Ob Du den Arbeitsvertrag unterschreiben möchtest, mußt Du selbst entscheiden.
2. Das hat keine Wirkung auf die Eingruppierung.
3. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage kann erst erhoben werden, wenn man eingruppiert ist.
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