Autor Thema: Rückgruppierung  (Read 12234 times)

Spid

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« Antwort #60 am: 30.03.2021 12:53 »
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #61 am: 30.03.2021 13:29 »
Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?

Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.

Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache  Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.

Lili

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« Antwort #62 am: 30.03.2021 13:31 »
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
Wer ist TE? Tarif....?

Isie

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« Antwort #63 am: 30.03.2021 13:32 »
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.

Spid

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« Antwort #64 am: 30.03.2021 13:34 »
Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?

Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.

Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache  Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.
Die Entgeltgruppe steht stets fest. Fraglich ist nur, ob sich jemand eine zutreffende Rechtsmeinung dazu gebildet hat.

Ein solcher Vertrauenstatbestand hätte nur im selben Arbeitsverhältnis geschaffen werden können.

Was stand denn in der Vereinbarung?

Spid

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« Antwort #65 am: 30.03.2021 13:35 »
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
Wer ist TE? Tarif....?

Du bist der TE - der Threadersteller.

Spid

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« Antwort #66 am: 30.03.2021 13:38 »
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.

Es besteht aber keine Rechtspflicht zu dieser Mitteilung.

ExSoldat

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #67 am: 30.03.2021 13:42 »
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.

Ja stimmt, aufgrund der Qualität der Argumente der Personalstelle zur Neubewertung des Diploms würde es mich aber auch nicht wundern, wenn etwas ganz anderes vereinbart wäre, daher der Grundgedanke. Aber dazu wäre wohl zunächst mal der Wortlaut relevant.

Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.

Ja, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Daraus würde sich möglicherweise, je nach Interessenlage der TE (unbefristet EG10, befristet EG12 oder ggf. Enfristung und Eingruppierungsfeststellungsklage für unbefristet EG12) die ein oder andere Argumentationsmöglichkeit ergeben, mit der man den ggf. auch den Arbeitgeber dazu bringt, seine Rechtsmeinung zu überdenken...

Lili

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« Antwort #68 am: 30.03.2021 17:30 »
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)

Spid

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« Antwort #69 am: 30.03.2021 17:52 »
Also gab es bereits vor Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Isie

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #70 am: 30.03.2021 18:09 »
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #71 am: 30.03.2021 18:10 »
Nur eine Vereinbarung. Da stand nur befristet (ab wann bis wann) und  Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #72 am: 30.03.2021 18:16 »
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Falls es sich bei dieser Vereinbarung nicht um den Arbeitsvertrag handelt, moniere zunächst einmal das Fehlen eines Arbeitsvertrages.
Das habe ich auch vor. Ich schreibe dann:  "Ich habe am ....  eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und mir unterschriebene. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben. Aus diesem Grund habe ich andere Stellenangebote (könnte sogar belegen) abgelehnt und mich in vollem Vertrauen auf meine Arbeitsaufgabe konzentriert. Zusätzlich musste ich in dieser Corona-bedingt schwierigen Zeit viel mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung investieren. usw."

Isie

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #73 am: 30.03.2021 18:25 »
Hallo Lili, in deinem Fall sehe ich zwei kritische Punkte. Der eine ist die Frage der Eingruppierung, der andere ist die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. Eventuell liegt ein Kettenarbeitsvertrag vor. Mit dieser Thematik kenne ich mich nicht bzw. nur oberflächlich aus, aber vermutlich andere Forenmitglieder. Eröffne am besten einen weiteren Thread zu diesem Thema und schildere dort, seit wann du beim selben Arbeitgeber befristete Verträge hast und wie lang die Unterbrechungen dazwischen waren.

ExSoldat

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #74 am: 30.03.2021 18:41 »
Möglicherweise beinhaltet die "Vereinbarung" bereits alle Informationen, die rein rechtlich daraus einen Arbeitsvertrag machen. Denn dafür muss da nicht "Arbeitsvertrag" oben drüber stehen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn du nicht jede Information erst auf Nachfrage rausrückst, sondern mal schreibst, was genau alles in der Vereinbarung steht. Dann könnte man dir vielleicht besser helfen.

Was die "Kettenbefristung" angeht sind die Hürden - sofern es sich um Befristungen mit Sachgrund handelt - recht hoch. Ich meine mich an ein BAG (oder sogar EuGH) Urteil zu erinnern, in dem eine Art Prüfschema bezüglich eines möglichen institutionellen Rechtsmissbrauchs entwickelt wurde, finde es aber auf die Schnelle nicht. Falls es mir noch in die Finger kommt, werde ich nachliefern...