Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Spid:
Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.
Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
Lili:
--- Zitat von: ExSoldat am 30.03.2021 12:48 ---Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?
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Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.
Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.
Lili:
--- Zitat von: Spid am 30.03.2021 12:53 ---Die Arbeitsbedingungen ändern sich ja nicht.
Möglicherweise ist die TE aber unbefristet beschäftigt, sofern die Befristung nicht vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart worden ist.
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Wer ist TE? Tarif....?
Isie:
--- Zitat von: Isie am 25.03.2021 22:34 ---@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
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Das kannst du zwar anhand der beamtenrechtlichen Regelungen auch selber überprüfen, aber eigentlich muss dir die Personalstelle auf Anhieb sagen können, worauf diese Rechtsmeinung beruht.
Spid:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 13:29 ---
--- Zitat von: ExSoldat am 30.03.2021 12:48 ---Wurde dir in der Vereinbarung (am Besten schriftlich und beweisbar) zugesichert, dass sich deine Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die bisherigen Verträge nicht verändern?
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Nein. Im der Vereinbarung steht nichts über Bezahlung oder Eingruppierung.
Meine Entgeltgruppe 12 stand seit 2007 immer fest. Und mein Arbeitgeber hat durch die mehrfache Bestätigung der Entgeltgruppe einen Vertrauenstatbestand geschaffen.
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Die Entgeltgruppe steht stets fest. Fraglich ist nur, ob sich jemand eine zutreffende Rechtsmeinung dazu gebildet hat.
Ein solcher Vertrauenstatbestand hätte nur im selben Arbeitsverhältnis geschaffen werden können.
Was stand denn in der Vereinbarung?
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