Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 17:30 ---Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
--- End quote ---
Das ist alles etwas wirr:
kein Arbeitsvertrag, aber du arbeitest schon?!
Du hast eine Vereinbarung, die sich auf irgendwas bezieht, was vorher war?!
Das ganz kann hier über das Forum so nicht gelöst werden.
Ich würde aber jetzt nichts unterschreiben, was dir vorgelegt wird.
Sondern erstmal von einem Anwalt klären lassen wie eigentlich deine tatsächliche Position ist.
Zur Info: Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Wenn du also dort arbeitest ohnen einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben, dann könnte es sein, dass du jetzt einen "mündlichen/BGB basierten" Arbeitsvertrag hast, unbefristet.
Spid:
--- Zitat von: Lili am 30.03.2021 18:10 ---Nur eine Vereinbarung. Da stand nur befristet (ab wann bis wann) und Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter.
--- End quote ---
Was denn nun? Nur diese Inhalte oder (auch) eine Vereinbarung über gleiche Arbeitsbedingungen? Du machst ständig unvollständige und widersprüchliche Angaben - und erwartest dann auch noch Hilfe. Ordne erstmal Deine Gedanken und erstelle eine vollständige, korrekte und konsistente Schilderung des Sachverhalts.
Lili:
--- Zitat von: ExSoldat am 30.03.2021 18:41 ---Möglicherweise beinhaltet die "Vereinbarung" bereits alle Informationen, die rein rechtlich daraus einen Arbeitsvertrag machen. Denn dafür muss da nicht "Arbeitsvertrag" oben drüber stehen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn du nicht jede Information erst auf Nachfrage rausrückst, sondern mal schreibst, was genau alles in der Vereinbarung steht. Dann könnte man dir vielleicht besser helfen.
--- End quote ---
Das habe ich schon geschrieben. In der Vereinbarung stand nur befristet (ab wann bis wann) und Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter. Zwei Monate später kommt einen Arbeitsvertrag vom Schulamt zum Unterschrieben. In dem Arbeitsvertrag steht jetzt dazu Eingruppierung.
Lili:
Was denn nun? Nur diese Inhalte oder (auch) eine Vereinbarung über gleiche Arbeitsbedingungen?
[/quote]
Nur diese Inhalte. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung nur mündlich versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben.
Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
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