Autor Thema: Rückgruppierung  (Read 12256 times)

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #30 am: 25.03.2021 21:55 »
Ob Du dann nicht unterrichten dürftest, kann ebenso dahingestellt bleiben wir der Umstand, daß und wie viele Fächer Du unterrichtest. In der EntgO-L ist jedenfalls für genau solche Fälle, in denen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen, ein Tätigkeitsmerkmal ausgebracht. Dieses führt zu der Eingruppierung, die der AG annimmt. Worauf stützt sich Deine Annahme, die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach lägen bei Dir vor?

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #31 am: 25.03.2021 22:06 »
Ich habe auf Lehramt studiert. In meinem Diplom steht auch „Physiker. Lehrer“. Ich habe über 20 Jahre Lehrererfahrung in unterschiedlichen Schulen und Ländern. Ich habe mehrere Lehrerfortbildungen in Bayern gemacht. Welche  Voraussetzungen muss ich noch haben?

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #32 am: 25.03.2021 22:13 »
Diejenigen fachlichen Voraussetzungen, die sich aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY ergeben.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #33 am: 25.03.2021 22:23 »
mit "diejenigen fachlichen Voraussetzungen, die sich aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY ergeben" würde ich schon verbeamtet sein und nicht in E12 eingruppiert, sondern in A13

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #34 am: 25.03.2021 22:24 »
Nein.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #35 am: 25.03.2021 22:30 »
Nein? Weil?
Also habe ich  (Ihre Meinung nach) jetzt nicht mehr die fachliche Voraussetzungen zum Unterrichten. Also dann bekomme ich E10. Aber 10 Jahre vorher waren diese Voraussetzungen da und ich hatte E12.

Isie

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« Antwort #36 am: 25.03.2021 22:34 »
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #37 am: 25.03.2021 22:38 »
Nein? Weil?
Also habe ich  (Ihre Meinung nach) jetzt nicht mehr die fachliche Voraussetzungen zum Unterrichten. Also dann bekomme ich E10. Aber 10 Jahre vorher waren diese Voraussetzungen da und ich hatte E12.

Weil die fachlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung nicht genügen. Ich habe mich zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen nicht eingelassen noch eine Meinung dazu, ob sie derzeit vorliegen oder in der Vergangenheit vorgelegen haben.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #38 am: 25.03.2021 22:51 »
Vielen Dank! Ich hoffe, dass ich jetzt mehr verstehe ... Aber Abschnitt 2 Ziffer 4 aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY habe ich leider nicht gefunden...
Gute Nacht! Morgen muss ich gut unterrichten können!!!

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #39 am: 25.03.2021 22:54 »
Auf Abschnitt 2 Ziffer 4 aus dem BayLBG i.V.m. der Lbv BY hat auch niemand verwiesen.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #40 am: 30.03.2021 09:44 »
@Lili: Lass dir den exakten Abschnitt der Entgeltordnung Lehrkräfte nennen, nach dem du eingruppiert bist. Wenn es der von Spid vermutete Abschnitt 2 Ziffer 4 ist, frage nach, warum die fachlichen Voraussetzungen für das Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen.
Also diese Info nicht richtig?

Spid

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« Antwort #41 am: 30.03.2021 09:49 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß?

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #42 am: 30.03.2021 09:58 »
Also dann vermuten Sie es nicht, dass für mich relevante Info unter Abschnitt 2 Ziffer 4 stehen könnte? Dann muss ich auch nicht weiter suchen… Was könnte ich dann Ihre Meinung nach gegen schlechte Eingruppierung unternehmen?

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #43 am: 30.03.2021 10:00 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #44 am: 30.03.2021 10:03 »
Was ist "TB"?