Ob Du dann nicht unterrichten dürftest, kann ebenso dahingestellt bleiben wir der Umstand, daß und wie viele Fächer Du unterrichtest. In der EntgO-L ist jedenfalls für genau solche Fälle, in denen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach nicht vorliegen, ein Tätigkeitsmerkmal ausgebracht. Dieses führt zu der Eingruppierung, die der AG annimmt. Worauf stützt sich Deine Annahme, die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach lägen bei Dir vor?