Autor Thema: Rückgruppierung  (Read 12778 times)

WasDennNun

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #75 am: 30.03.2021 18:45 »
Ich würde gerne unbefristet EG12 haben. Leider die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich in der Vereinbarung festgelegt wurde. Und alle Jahre vorher war ich auch immer nur befristet eigestellt. Aus diesem Grund bin ich schon zufrieden, wenn ich befristet EG12 bekomme (so wie vorher)
Das ist alles etwas wirr:
kein Arbeitsvertrag, aber du arbeitest schon?!
Du hast eine Vereinbarung, die sich auf irgendwas bezieht, was vorher war?!
Das ganz kann hier über das Forum so nicht gelöst werden.
Ich würde aber jetzt nichts unterschreiben, was dir vorgelegt wird.
Sondern erstmal von einem Anwalt klären lassen wie eigentlich deine tatsächliche Position ist.
Zur Info: Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Wenn du also dort arbeitest ohnen einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben, dann könnte es sein, dass du jetzt einen "mündlichen/BGB basierten" Arbeitsvertrag hast, unbefristet.

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #76 am: 30.03.2021 18:49 »
Nur eine Vereinbarung. Da stand nur befristet (ab wann bis wann) und  Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter.

Was denn nun? Nur diese Inhalte oder (auch) eine Vereinbarung über gleiche Arbeitsbedingungen? Du machst ständig unvollständige und widersprüchliche Angaben - und erwartest dann auch noch Hilfe. Ordne erstmal Deine Gedanken und erstelle eine vollständige, korrekte und konsistente Schilderung des Sachverhalts.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #77 am: 30.03.2021 18:59 »
Möglicherweise beinhaltet die "Vereinbarung" bereits alle Informationen, die rein rechtlich daraus einen Arbeitsvertrag machen. Denn dafür muss da nicht "Arbeitsvertrag" oben drüber stehen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn du nicht jede Information erst auf Nachfrage rausrückst, sondern mal schreibst, was genau alles in der Vereinbarung steht. Dann könnte man dir vielleicht besser helfen.
Das habe ich schon geschrieben. In der Vereinbarung stand nur befristet (ab wann bis wann) und  Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter. Zwei Monate später kommt einen Arbeitsvertrag vom Schulamt zum Unterschrieben. In dem Arbeitsvertrag steht jetzt dazu Eingruppierung.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #78 am: 30.03.2021 19:03 »


Was denn nun? Nur diese Inhalte oder (auch) eine Vereinbarung über gleiche Arbeitsbedingungen?
[/quote]
Nur diese Inhalte. Dabei wurde mir von der Schulverwaltung nur mündlich versichert, dass meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben.

Spid

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #79 am: 30.03.2021 19:09 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung?

ExSoldat

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #80 am: 30.03.2021 19:09 »
Das habe ich schon geschrieben. In der Vereinbarung stand nur befristet (ab wann bis wann) und  Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter. Zwei Monate später kommt einen Arbeitsvertrag vom Schulamt zum Unterschrieben. In dem Arbeitsvertrag steht jetzt dazu Eingruppierung.

Mag ja sein, dass du das so siehst. Aber da dir offenbar bezüglich des Zustandekommens von Arbeitsverträgen das Grundwissen fehlt, steht da womöglich auch ein für dich unbedeutender Halbsatz drin, der zur Anwendung des Tarifvertrags führt oder ähnliches. Dann wäre auch das geklärt. Das kann man aber in der Regel nur beurteilen, wenn man den Wortlaut des gesamten Dokuments kennt.

Wenn sich jetzt aber das Schulamt auf den Standpunkt stellt, dass mit der Vereinbarung grade noch kein Arbeitsvertrag zu Stande gekommen ist sondern ggf. nur Vertragsverhandlungen geführt wurden, dann solltest du den jetzt vorliegenden Arbeitsvertrag auf keinen Fall unterschreiben, sondern - wie bereits andere User ausgeführt haben - deine Position ggf. mit einem Anwalt besprechen. Denn dann kann es sein, dass du unbefristet angestellt wurdest.

Gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz muss allerdings nur die Befristung eines Arbeitsvertrages in Schriftform erfolgen, nicht der gesamte Arbeitsvertrag selbst. Möglicherweise hast du also wirksam eine Befristung schriftlich und die restlichen Inhalte des Arbeitsvertrages mündlich vereinbart und der Arbeitgeber versucht jetzt nur mithilfe des Arbeitsvertrages seiner Pflicht gem. Nachweisgesetz nachzukommen.

Wie gesagt, alles schwierig zu beurteilen, denn deine Sachverhaltsschilderungen sind chaotisch.

Lili

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Antw:Rückgruppierung
« Antwort #81 am: 31.03.2021 23:53 »
Vielen Dank für alle! Ich dachte - ihr seid schon die Anwälte...  Es war trotzdem teilweise hilfreich – teilweise wirklich sehr amüsant!