Das habe ich schon geschrieben. In der Vereinbarung stand nur befristet (ab wann bis wann) und Stundenzahl (so und soviel Stunden). Aber keine Info für Eingruppierung. Die Vereinbarung ist zwischen mir und dem Land; unterschreibt nur Schuldirektor als Vertreter. Zwei Monate später kommt einen Arbeitsvertrag vom Schulamt zum Unterschrieben. In dem Arbeitsvertrag steht jetzt dazu Eingruppierung.
Mag ja sein, dass du das so siehst. Aber da dir offenbar bezüglich des Zustandekommens von Arbeitsverträgen das Grundwissen fehlt, steht da womöglich auch ein für dich unbedeutender Halbsatz drin, der zur Anwendung des Tarifvertrags führt oder ähnliches. Dann wäre auch das geklärt. Das kann man aber in der Regel nur beurteilen, wenn man den Wortlaut des gesamten Dokuments kennt.
Wenn sich jetzt aber das Schulamt auf den Standpunkt stellt, dass mit der Vereinbarung grade noch kein Arbeitsvertrag zu Stande gekommen ist sondern ggf. nur Vertragsverhandlungen geführt wurden, dann solltest du den jetzt vorliegenden Arbeitsvertrag auf keinen Fall unterschreiben, sondern - wie bereits andere User ausgeführt haben - deine Position ggf. mit einem Anwalt besprechen. Denn dann kann es sein, dass du unbefristet angestellt wurdest.
Gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz muss allerdings nur die Befristung eines Arbeitsvertrages in Schriftform erfolgen, nicht der gesamte Arbeitsvertrag selbst. Möglicherweise hast du also wirksam eine Befristung schriftlich und die restlichen Inhalte des Arbeitsvertrages mündlich vereinbart und der Arbeitgeber versucht jetzt nur mithilfe des Arbeitsvertrages seiner Pflicht gem. Nachweisgesetz nachzukommen.
Wie gesagt, alles schwierig zu beurteilen, denn deine Sachverhaltsschilderungen sind chaotisch.