Autor Thema: Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit  (Read 4824 times)

InspektorGadget

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Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« am: 28.03.2021 10:38 »
Hallo Forum,

ich habe den Eindruck, bei mir läuft was nicht rund und hoffe auf einen Tipp von euch.

Nach meinem Verständnis kann eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen werden (bei mir Vakanz des Stelleninhabers). Der Arbeitgeber teilt den Zeitpunkt der Übernahme der Personalabteilung mit, und diese veranlasst die Zahlung der Zulage. Ein Automatismus, der keinen Antrag meinerseits voraussetzt, dass ich die Zulage haben möchte.

Wir haben nun einen neuen Chef, und der meint, ich müsse erstmal darlegen, dass ich überhaupt höherwertige Tätigkeiten ausgeübt habe. Das Personalamt weiß von nix und sagt, ICH solle einen Antrag stellen um die Zulage zu beanspruchen.

Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?

Vorab schönen Dank für sachdienliche Hinweise :-)


Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #1 am: 28.03.2021 10:43 »
Der Anspruch auf die Zulage entsteht durch die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber und der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Dafür müßte die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führen. Sind sich die Parteien hinsichtlich der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen uneins, kann das durch arbeitsgerichtliches Urteil geklärt werden.

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #2 am: 28.03.2021 11:09 »
Danke, Spid!  Dann ist es schon so, wie ich mir das vorgestellt habe.

Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.

Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?

Dies für die Überlegung, doch anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Personalrat glänzt leider mit Nichtwissen  >:(

WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #3 am: 28.03.2021 11:10 »
Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?

Die PA weißt höherwertige Tätigkeiten vorübergehend zu.
(idR weil jemand den Bedarf für die Erledigung dieser Tätigkeiten hat, sprich ein "Chef" fordert solche Zuweisungen an)
idR ist der PR in der Mitbestimmung: Der PR stimmt zu. (den Antrag muss aber der AG stellen und nicht du)
Der AN bekommt die Zulage (unabhängig davon welche Tätigkeiten er ausübt).


WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #4 am: 28.03.2021 11:14 »
Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?
Zitat
Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.

Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?
Wenn es keine eingruppierungsrelevante Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten ist, darf er das.
Wenn doch, dann verweist du auf die fehlende Übertragung der neuen Tätigkeiten seitens des AGs und dass du solange diese nicht vorliegen, du nicht von deinen dir übertragenden Tätigkeiten abweichen darfst.

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #5 am: 28.03.2021 11:32 »
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #6 am: 28.03.2021 12:00 »
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
Richtig, aber es bedarf der Zustimmung des PR (zumindest in NI)

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #7 am: 28.03.2021 12:10 »
Das mag landespsezifisch so sein oder nicht, berührt das Binnenverhältnis zwischen AN und AG aber zunächst nicht - und insbesondere nicht den Zulagenanspruch.

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #8 am: 28.03.2021 12:23 »
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?

Nein, eben nicht. Ich habe nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, und plötzlich hieß es: was machen Sie denn eigentlich, was höherwertig sein soll? - Ich dachte, ich falle vom Glauben ab..

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #9 am: 28.03.2021 12:24 »
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #10 am: 28.03.2021 12:28 »
Die Beurteilung dessen obliegt in erster Linie dem AG. Die Zustimmung des AN ist unnötig, dessen Selbsteinschätzung grundsätzlich unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #11 am: 28.03.2021 12:30 »
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?
Dann machst du schlechte Arbeit, mehr nicht.
Höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, heißt ja nicht, dass man sie auch vernünftig oder überhaupt ausübt.

und was heißt überfordert?

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #12 am: 28.03.2021 12:58 »
Die Beurteilung dessen obliegt in erster Linie dem AG. Die Zustimmung des AN ist unnötig, dessen Selbsteinschätzung grundsätzlich unbeachtlich.

Oha. Muss dann zumindest ein End-Datum genannt werden, wie lange die höherwertige Tätigkeit ausgeübt werden soll? Würde man sonst nicht in eine dauerhafte Übertragung hineinrutschen (§13 TVÖD)?

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #13 am: 28.03.2021 13:00 »
und was heißt überfordert?

Na, eher als Ausrede: kann ich nicht, weiß ich nicht (will ich auch nicht)
Aber gut, dann gibts halt schlechte Arbeit, ist nur keine befriedigende Situation

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #14 am: 28.03.2021 13:04 »
Die Nennung eines Beendigungsdatums ist grundsätzlich nicht erforderlich. §13 TVÖD hat einen gänzlich anderen Regelungsgegenstand und behandelt die Änderung der auszuübenden Tätigkeit an sich und nicht die Übertragung einer anderen als der bisherigen auszuübenden Tätigkeit. Du bist zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ansonsten handelt es sich um eine Schlechtleistung, die in letzter Konsequenz dem AG die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.