Autor Thema: Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit  (Read 5011 times)

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #15 am: 28.03.2021 13:40 »
Ok, §13 also wenn sich die Tätigkeit quasi schleichend verändert hat (ohne Aufgabenübertragung)?

Meine eigentliche Arbeit mache ich einwandfrei, keine Sorge  ;)

Bisher eben auch die höherwertigen Tätigkeiten von denen sich jetzt heraus stellt, dass von der Übertragung keiner mehr was wissen will (weil ja Chef-Wechsel, der frühere hat versäumt, die PA zu informieren).

Es gab weder ein Lob noch ein Dankeschön, auch keine Zulage. Also gehe ich jetzt davon aus, dass eine Übertragung nicht gewollt war - scheiß auf die paar Kröten - und mache nichts außer meinem Job mehr ohne ausdrückliche Anweisung.

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #16 am: 28.03.2021 13:55 »
Nein, §13 TVÖD trifft zu, wenn sich die Tätigkeit an sich verändert. Das ist beispielsweise durch technischen Fortschritt (Matritzenvervielfältiger wurde durch Kopierer ersetzt, Karteikasten durch Datenbank) möglich. §13 TVÖD findet explizit keine Anwendung, wenn eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist. Anders kann eine schleichende Änderung der auszuübenden Tätigkeit aber nicht eintreten, da es sich ansonsten um Unbotmäßigkeit des AN handelt.

Es geht nicht um die einwandfreie Erledigung der eigentlichen Arbeit. Es geht um eine Leistung mittlerer Art und Güte - unabhängig davon, ob es sich um die eigentliche Tätigkeit oder eine vorübergehend übertragene höherwertige handelt.

Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt. Die Rechtsprechung des BAG geht davon aus, daß der AN sich dessen bewußt ist - auch bei Spülhilfen. Sofern eine andere Tätigkeit nicht durch den AG übertragen worden ist, besteht nicht nur kein Anspruch auf eine Zulage, es handelt sich dann bei der Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit um die Verwirklichung eines abmahnwüdigen Tatbestandes, mithin also nichts, was des Lobes oder gar des Dankes bedarf - ganz im Gegenteil, es handelt sich um unbotmäßiges Verhalten.

WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #17 am: 28.03.2021 14:23 »
Du bist zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ansonsten handelt es sich um eine Schlechtleistung, die in letzter Konsequenz dem AG die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
Was ja auch ne sehr schlechte absolute Leistung sein kann, wenn man es halt nicht gut kann, dann kann man es halt nicht gut und leistet ja trotzdem eine Leistung mittlerer Art und Güte, auch wenn alle anderen 5mal so viel Leisten (die dann ja auch nur ein Leistung mittlerer Art und Güte erbringen).
Deswegen:
Na, eher als Ausrede: kann ich nicht, weiß ich nicht (will ich auch nicht)
kann ich nicht, weiß ich nicht: ist ja ok. Will ich nicht: ist abmahnwürdig.

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #18 am: 28.03.2021 14:28 »
Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt. Die Rechtsprechung des BAG geht davon aus, daß der AN sich dessen bewußt ist - auch bei Spülhilfen. Sofern eine andere Tätigkeit nicht durch den AG übertragen worden ist, besteht nicht nur kein Anspruch auf eine Zulage, es handelt sich dann bei der Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit um die Verwirklichung eines abmahnwüdigen Tatbestandes, mithin also nichts, was des Lobes oder gar des Dankes bedarf - ganz im Gegenteil, es handelt sich um unbotmäßiges Verhalten.

Wer wäre hier "subalternes Führungspersonal"? Wer ist denn zu einer solchen Übertragung befügt? In meiner Konstellation ist der "Zwischen-Leiter" zu vertreten, der übergeordnete Chef hatte die Übertragung gewollt und ging dann selbst - ohne diese Regelung zu verschriftlichen oder an die PA weiterzugeben. Der neue weiß von nichts. - das würde mich noch interessieren: es gibt doch dieses Nachweis-Gesetz; hätte ich das schriftlich erhalten müssen? Dann hätte ich jetzt das Geschiß nicht  :(

Eine neue Sichtweise mit dem unbotmäßigen Verhalten.. anmaßend will ich natürlich nicht sein  ;)

War ich ja auch nicht, wie gesagt, erst wird es angeordnet und keiner will davon jetzt mehr was wissen und die Zulage zahlen.

Ob der PR zugestimmt hat, werde ich klären. Die hätten ja auch auf die Weitergabe der Info an die PA achten müssen - oder ist das Wunschdenken?

Danke schon mal für eure Rückmeldungen und schönen Sonntag  :)

InspektorGadget

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #19 am: 28.03.2021 14:30 »


Eben, deswegen ja auch: kann ich nicht, weiß ich nicht  ;)

Spid

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #20 am: 28.03.2021 14:35 »
Den meisten AG ist gemein, daß sie von einem oder mehreren geleitet werden. Bei der GmbH ist es der GF, bei Gemeinden der HVB. Alle Führungspositionen darunter sind subaltern.

WasDennNun

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Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #21 am: 28.03.2021 15:36 »
Ob der PR zugestimmt hat, werde ich klären. Die hätten ja auch auf die Weitergabe der Info an die PA achten müssen - oder ist das Wunschdenken?
Die hätten vor der Übertragung vom PA in die Mitbestimmung gesetzt werden müssen.
Aber im Grunde hast du auf Zuruf ohne Übertragung durch AG diese Dinge gemacht.
Also gibt es auch kein Geld.

Also jetzt einfach liegen lassen, weil ja niemand es dir wirksam übertragen hat, bzw. neuem Cheffe sagen: Soll ich dass machen? Wenn ja: Dann übertrage mir diese Tätigkeiten so dass ich die Zulage bekommen. Wenn nein, dann ist gut, mache ich meinen alten Kram halt.