Autor Thema: Kündigung TV-L (befristet)  (Read 1953 times)

hououin

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Kündigung TV-L (befristet)
« am: 29.03.2021 10:18 »
Hallo,

meine Situation sieht folgendermaßen aus: Ich möchte meine aktuelle Stelle kündigen und bin mir gerade ein wenig unsicher, zu wann ich dies tun kann.
Ich arbeite dort seit ca. 8 Monaten (d.h. bin aus der Probezeit raus). Die Stelle ist befristet auf 2,25 Jahr.e Ich habe gelesen, dass ich mindestens 12 Monate bei der Stelle gearbeitet haben muss, bevor ich kündigen kann. D.h. in diesem Fall muss ich diese Stelle noch bis Ende Juli (habe Anfang Juli 2020 angefangen) antreten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bis zum Ende das Quartals, also wäre das in diesem Fall Ende September, wenn ich mich nicht ganz irre.

Nun meine Frage: Kann ich das Kündigungsschreiben bereits einrichen, bevor ich die 12 Monate gearbeitet habe (also zum Beispiel Juni), aber dann zum Ende September kündigen oder muss ich die 12 Monate zuerst gearbeitet haben, bevor ich das Schreiben einreichen kann)?

Ich hoffe sehr, dass man mir hier helfen kann. Vielen Dank im Voraus!

Lars73

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Antw:Kündigung TV-L (befristet)
« Antwort #1 am: 29.03.2021 10:23 »
Es gibt keine Regelung, dass man 12 Monate gearbeitet haben muss. Die Klausel bezieht sich darauf, dass der Vertrag einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen muss (nicht das schon 12 Monate vorbei sein müssen).

hououin

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Antw:Kündigung TV-L (befristet)
« Antwort #2 am: 29.03.2021 10:54 »
Alles klar, vielen Dank für die Aufklärung. Habe es dann wohl falsch interpretiert.