Autor Thema: Eingruppierung Berlin  (Read 7310 times)

Utopia

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Eingruppierung Berlin
« am: 29.03.2021 08:28 »
Hallo,

ich bin seit Ende letzten Jahres in Berlin in einem Bezirksamt angestellt und in die E8 Stufe 1 TV-L eingruppiert. Ich war bis 04/2020 in Bayern angestellt (E7 Stufe 4 TvöD). Jetzt wurde meine Stufenzuordnung geprüft und negativ abgeschlossen, d.h. ich bleibe in der Stufe 1. Ich warte noch auf die schriftliche Begründung. Ist das normal? Ich habe Berufserfahrung...ich verstehe es einfach nicht. Zumal mir bei Enstellung gesagt wurde, dass ich wahrscheinlich in Stufe 3 eingruppiert werde.

Gruß

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #1 am: 29.03.2021 08:32 »
Ein Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem bzw. drei Jahren und Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Ohne einschlägige Berufserfahrung in diesen Umfängen besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #2 am: 29.03.2021 09:35 »
Hallo,

ich bin seit Ende letzten Jahres in Berlin in einem Bezirksamt angestellt und in die E8 Stufe 1 TV-L eingruppiert. Ich war bis 04/2020 in Bayern angestellt (E7 Stufe 4 TvöD). Jetzt wurde meine Stufenzuordnung geprüft und negativ abgeschlossen, d.h. ich bleibe in der Stufe 1. Ich warte noch auf die schriftliche Begründung. Ist das normal? Ich habe Berufserfahrung...ich verstehe es einfach nicht. Zumal mir bei Enstellung gesagt wurde, dass ich wahrscheinlich in Stufe 3 eingruppiert werde.

Gruß
Tariflicher Anspruch bei dir dürfte Stufe 1 sein, weil du keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Wenn du bei Einstellung besser verhandelt hättest, hätten die dir aber eben locker die Stufe 2,3,4 zusichern können, in dem sie dir förderliche Zeiten anerkennen.
Ich verstehe es einfach nicht, wie man einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann, in dem nicht die gewünschten Bedingungen fixiert sind.

Lili

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #3 am: 30.03.2021 09:35 »
Ich werde für Utopia wahrscheinlich nicht sehr hilfreich sein. Aber ich denke, dass ich auch ähnliches Problem habe. Ich wurde hier aufgeklärt, dass in meinem Fall  es nicht „Rückgruppierung“ heißt. Also dann: AG hat meine Unterlagen für neuen Vertrag geprüft und hat sich für eine niedrige Eingruppierung entschieden. Was könnte man dagegen unternehmen???
 Ich habe schon AG-Stelle angerufen – sie schlagen vor: mein Diplom neu für Bayern anerkennen lassen. Aber ich habe meine Zweifel, dass die neue Anerkennung jetzt besser ausfällt… Sie brauchen doch nur Gründe für meine schlechte Eingruppierung.

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #4 am: 30.03.2021 09:48 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin entscheidet der AG auch nicht über die Eingruppierung. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Auch die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Irrt der AG über die Eingruppierung, hilft dem eine Eingruppierungsfeststellungsklage ab.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #5 am: 30.03.2021 10:45 »
Irrt der AG über die Eingruppierung, hilft dem eine Eingruppierungsfeststellungsklage ab.
In Ergänzung dazu:
Will man nicht Klagen, oder hat der AG Recht, dann hilft ein AG Wechsel zu einem AG, der gewillt ist einem das zu zahlen, wofür man gewillt ist zu arbeiten.

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #6 am: 30.03.2021 10:48 »
Was aber keine Wirkung auf die Eingruppierung oder einen evtl. Irrtum des AG hat.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #7 am: 30.03.2021 11:36 »
Was aber zu einem höheren Entgelt führt und nur darauf kommt es den meisten an.

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #8 am: 30.03.2021 11:42 »
Ausweislich der Ausführungen sowohl des TE als auch von @Lili geht es um Eingruppierung. Sogar der Threadtitel heißt "Eingruppierung Berlin".

Bastel

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #9 am: 30.03.2021 11:43 »
Was könnte man dagegen unternehmen???
 Ich habe schon AG-Stelle angerufen – sie schlagen vor: mein Diplom neu für Bayern anerkennen lassen. Aber ich habe meine Zweifel, dass die neue Anerkennung jetzt besser ausfällt… Sie brauchen doch nur Gründe für meine schlechte Eingruppierung.

Das ganze vor Vertragsunterzeichnung klären?

Was hast du den für ein Diplom? Warum soll das nicht in Bayern gelten?

Isie

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #10 am: 30.03.2021 13:59 »
@Lili: Das wird jetzt etwas unübersichtlich. Bitte stelle Fragen zu deiner Eingruppierung in deinem Thread.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #11 am: 30.03.2021 17:01 »
Ausweislich der Ausführungen sowohl des TE als auch von @Lili geht es um Eingruppierung. Sogar der Threadtitel heißt "Eingruppierung Berlin".
Und?
Es geht den TE idR nicht um die Eingruppierung, sondern um das Entgelt was auf dem Konto landet und wie man zu einem höheren Entgelt kommt.

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #12 am: 30.03.2021 17:07 »
Welche Regel sollte das sein? Und inwiefern sollte das überhaupt so sein, wenn der TE explizit Eingruppierung schreibt? Unterstellst Du jetzt pauschal allen, zu blöd zu sein, um zu schreiben, was sie wollen?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #13 am: 30.03.2021 17:14 »
Welche Regel sollte das sein? Und inwiefern sollte das überhaupt so sein, wenn der TE explizit Eingruppierung schreibt? Unterstellst Du jetzt pauschal allen, zu blöd zu sein, um zu schreiben, was sie wollen?
Nein, ich unterstelle nur, dass du gewisse Dinge nicht verstehen kannst.

Spid

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Antw:Eingruppierung Berlin
« Antwort #14 am: 30.03.2021 17:51 »
Geht es TE nun um Eingruppierung, wenn sie Eingruppierung schreiben oder unterstellst Du ihnen, zu blöd zu sein zu schreiben, um was es ihnen geht?