Autor Thema: Vorübergehende höherwertige Tätigkeit  (Read 1584 times)

dhsg

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Vorübergehende höherwertige Tätigkeit
« am: 31.03.2021 19:00 »
Ich (momentan in EG9b eingruppiert) habe mich intern auf eine Stelle der EG11 beworben. Nach erfolgreichen Auswahlverfahren habe ich nun die schriftliche Mitteilung erhalten, dass mir die Tätigkeit zunächst vorübergehend für die Zeit von 6 Monaten übertragen wird.

Für diesen Zeitraum soll eine Zulage nach Paragraph 14 TV-L gezahlt werden. Dies wird so praktiziert, um zu schauen ob man (ich) der Tätigkeit gewachsen bin (zur Erprobung). Anschließend soll die Tätigkeit dauerhaft übertragen werden.

Demnach wird die Eingruppierung in die EG11 erst nach sechs Monaten stattfinden. Dies bedeutet auch, dass meine Stufenlaufzeit sowie alle weiteren Stufensteigerungen um jeweils 6 Monate verzögert werden. Hierbei würde such ein Unterschiedsbetrag von über 3.200,- Euro netto ergeben.

Daher die Frage:
Ist es rechtlich möglich, die Tätigkeiten (in meinem Fall nach Ablauf der sechs Monate) rückwirkend dauerhaft zu übertragen, sodass die Höhergruppierung nachträglich rückwirkend erfolgt?

Isie

  • Gast
Antw:Vorübergehende höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 31.03.2021 19:36 »
Tariflich gibt es dafür keine Grundlage. Ob dein Arbeitgeber sich darauf einlassen würde, ist eine andere Frage.