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Eingruppierung Berlin

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Utopia:
Hallo,

ich bin seit Ende letzten Jahres in Berlin in einem Bezirksamt angestellt und in die E8 Stufe 1 TV-L eingruppiert. Ich war bis 04/2020 in Bayern angestellt (E7 Stufe 4 TvöD). Jetzt wurde meine Stufenzuordnung geprüft und negativ abgeschlossen, d.h. ich bleibe in der Stufe 1. Ich warte noch auf die schriftliche Begründung. Ist das normal? Ich habe Berufserfahrung...ich verstehe es einfach nicht. Zumal mir bei Enstellung gesagt wurde, dass ich wahrscheinlich in Stufe 3 eingruppiert werde.

Gruß

Spid:
Ein Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem bzw. drei Jahren und Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Ohne einschlägige Berufserfahrung in diesen Umfängen besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Utopia am 29.03.2021 08:28 ---Hallo,

ich bin seit Ende letzten Jahres in Berlin in einem Bezirksamt angestellt und in die E8 Stufe 1 TV-L eingruppiert. Ich war bis 04/2020 in Bayern angestellt (E7 Stufe 4 TvöD). Jetzt wurde meine Stufenzuordnung geprüft und negativ abgeschlossen, d.h. ich bleibe in der Stufe 1. Ich warte noch auf die schriftliche Begründung. Ist das normal? Ich habe Berufserfahrung...ich verstehe es einfach nicht. Zumal mir bei Enstellung gesagt wurde, dass ich wahrscheinlich in Stufe 3 eingruppiert werde.

Gruß

--- End quote ---
Tariflicher Anspruch bei dir dürfte Stufe 1 sein, weil du keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Wenn du bei Einstellung besser verhandelt hättest, hätten die dir aber eben locker die Stufe 2,3,4 zusichern können, in dem sie dir förderliche Zeiten anerkennen.
Ich verstehe es einfach nicht, wie man einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann, in dem nicht die gewünschten Bedingungen fixiert sind.

Lili:
Ich werde für Utopia wahrscheinlich nicht sehr hilfreich sein. Aber ich denke, dass ich auch ähnliches Problem habe. Ich wurde hier aufgeklärt, dass in meinem Fall  es nicht „Rückgruppierung“ heißt. Also dann: AG hat meine Unterlagen für neuen Vertrag geprüft und hat sich für eine niedrige Eingruppierung entschieden. Was könnte man dagegen unternehmen???
 Ich habe schon AG-Stelle angerufen – sie schlagen vor: mein Diplom neu für Bayern anerkennen lassen. Aber ich habe meine Zweifel, dass die neue Anerkennung jetzt besser ausfällt… Sie brauchen doch nur Gründe für meine schlechte Eingruppierung.

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin entscheidet der AG auch nicht über die Eingruppierung. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Auch die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Irrt der AG über die Eingruppierung, hilft dem eine Eingruppierungsfeststellungsklage ab.

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