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Befriedigend oder gut oder noch besser?

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Spid:
Die Leistung mittlerer Art und Güte ist ja nur im Verhältnis AG-AN relevant - und auch nur dahingehend, ob die Hauptpflicht des AN aus dem Arbeitsverhältnis erfüllt wird. Ob das der Fall ist oder nicht, kann Vorgesetzten und Kollegen, die der geringen Leistung des strunzdummen Kollegen Mißachtung zollen, herzlich egal sein.

janni:
Sicher, aber das kapieren ja die meist noch strunzdümmeren Vorgesetzten und Kollegen nicht.

Spid:
Was kapieren sie nicht? Daß der strunzdumme AN minderwertige Leistungen erbringen darf, weil er es nicht besser kann?

janni:
Sie haben mich offensichtlich nicht verstanden. Aber lassen wir das, bringt eh nichts. Schönen Tag noch.

was_guckst_du:
...wer seine Arbeitszeit mit Sportübungen verbringt, darf keine überdurchschnittliche beurteilung erwarten....

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115984.15.html

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