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Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

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Acetylen:
Ich bin zum 1.4.2020 vom alten Arbeitgeber (TV-L) zum neuen Arbeitgeber (TV-öD) gewechselt. Bei beiden AG hatte ich jeweils einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ich hatte in diesem Jahr keinen Urlaub genommen. Wieviel Urlaub steht mir dann für 2020 zu? Mein neuer Arbeitgeber ist der Meinung dass es 22 Tage sind, ich kann das nicht ganz nachvollziehen.

Spid:
23 - sofern sich aus der Urlaubsbescheinigung keine Minderungstatbestände ergeben.

Acetylen:
Das heißt 9/12 * 30 = 22,5. Dies wird dann auf 23 aufgerundet?

Spid:
Ja. Es sei denn, der alte AG hätte 8 Urlaubstage gewährt bzw. abgegolten und dies in der Urlaubsbescheinigung ausgewiesen. Dann wäre der Urlaubsanspruch zur Vermeidung von Doppelansprüchen um einen Tag zu mindern.

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