Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
450€ Job beim gleichen Arbeitgeber - Rückstufung?
Lars73:
Was steht denn im Arbeitsvertrag genau zur Anwendung des Tarifvertrags?
RsQ:
--- Zitat von: Tamy am 31.03.2021 16:07 ---Hallo, ich bin in einer Kita angestellt, EG S8a, Stufe 3. Momentan bin ich in Elternzeit, wurde aber von diesem Arbeitgeber angefragt, ob ich auf 450€ Basis arbeiten könne. Ich stimmte zu und habe jetzt den ersten Lohnzettel erhalten, wobei ich feststellen musste, dass ich in Stufe 1 zurück gestuft wurde.
--- End quote ---
Dann gilt die Stufe doch nur für dieses AV ("separater Arbeitsvertrag"), oder?
Mit welcher Tarifkonstruktion man letztlich immer exakt bei 450 € landet, dürfte doch bei einem 450-Euro-Job relativ egal sein, oder? Ich sehe keinen Zusammenhang mit der regulären Beschäftigung.
Spid:
Selbst wenn man von einer Einstellung ausginge, wäre in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung nicht allzu fernliegend, die einen entsprechenden Anspruch auslöste. Mit wie vielen Stunden Arbeitszeit man auf 450€ kommt, spielt für Dich keine Rolle?
Tamy:
TVöD SuE.
Natürlich gilt das nur für diesen Arbeitsvertrag, jedoch bin ich der Meinung, dass ich trotzdem die Berufserfahrung habe und somit einen Anspruch auf die entsprechende Stufe habe
Spid:
Es gibt keinen TVÖD SuE. Die besonderen Regelungen für den SuE im TVÖD sind in der Anlage zu §56 BT-V geregelt. Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens vier Jahren erfolgt die Einstellung in Stufe 3, §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V. Ginge man nicht von einer Einstellung aus, ergebe sich ohnehin Stufe 3, §1 Abs. 2 Satz 6 der Anlage zu §56 BT-V.
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