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Gleichwertigkeit VFA und AL1

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heinerf:
Liebes Forum,

ich studiere momentan Soziale Arbeit und stehe kurz vor dem Abschluss. In Niedersachsen ist anschließend ein einjähriges Anerkennungsjahr vorgesehen. Dieses kann nach §4 Abs.4 SozHeilKindVO verkürzt werden, wenn vorher u.a. ein Angestelltenlehrgang 1 abschlossen wurde. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und mir ziemlich sicher, dass meine Ausbildung dem AL1 mindestens gleichgestellt ist, finde dazu allerdings keine Informationen. Wie würdet ihr dies vor dem Praxisamt argumentieren?

Mit freundlichen Grüßen,

Heiner

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Kommunalgenie:
Werte das nicht so ab. Ein VFA ist eine deutlich höhere Qualifikation als diese Dulli Lehrgänge. Eventuell kann man über die Prüfungsordnungen o.ä. argumentieren.

Kat:
Der A I ist Bestandteil der VFA-Ausbildung. Früher  mußte der AI extra noch gemacht werden. Also ist nix mit Dulli-Lehrgang. Die VFA-Ausbildung ohne A I ist dann wohl eher die Dulli-Ausbildung.

Spid:
Der AL I ist ursprünglich ersonnen worden, um gute Schreibkräfte auch in Verwaltungstätigkeiten verwenden zu können.

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