Liebes Forum,
ich studiere momentan Soziale Arbeit und stehe kurz vor dem Abschluss. In Niedersachsen ist anschließend ein einjähriges Anerkennungsjahr vorgesehen. Dieses kann nach §4 Abs.4 SozHeilKindVO verkürzt werden, wenn vorher u.a. ein Angestelltenlehrgang 1 abschlossen wurde. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und mir ziemlich sicher, dass meine Ausbildung dem AL1 mindestens gleichgestellt ist, finde dazu allerdings keine Informationen. Wie würdet ihr dies vor dem Praxisamt argumentieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Heiner