Autor Thema: Tatsächlicher und fiktiver Stufenaufstieg bei persönlicher Zulage  (Read 1811 times)

Schreibtischtäter

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Guten Morgen zusammen,

leider war meine Recherche zu dem Thema bisher nicht erfolgreich.
Ich hoffe daher es gibt hier jemanden der mir weiterhelfen kann!

Es geht um folgendes:

- Eingruppierung zum 01.03.2018 in EG 9a Stufe 3
- Gewährung einer persönlichen Zulage ab dem 01.06.2018 zur EG 9c Stufe 3 (gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs 3 der Entgeltordnung VKA) d.h. diese Zulage wird unter der Voraussetzung gezahlt, dass ich zukünftig bereit bin am Angestelltenlehrgang II teilzunehmen
- zum 01.03.2021 erfolgte der Stufenaufstieg in EG 9a Stufe 4 und die Zulage wird unverändert nach EG 9c Stufe 3 gewährt

Ist es richtig, dass ich zum 01.03.2021 nun in EG 9a Stufe 4 eingruppiert bin und die Anpassung der Zulage auf EG 9c Stufe 4 erst zum 01.06.2021 erfolgt oder hätte dies zeitgleich nun zum 01.03.2021 erfolgen müssen?

Wir sind etwas irritiert, denn von der o.g. Zulage sind eine Hand voll Kollegen betroffen. Einige haben nun bereits ab dem 01.03.2021 die Zulage zur EG 9c Stufe 4 bekommen und andere eben nicht. Was ist nun richtig und wo genau kann ich das nachlesen?

Vielen lieben Dank!
« Last Edit: 01.04.2021 10:29 von Schreibtischtäter »

Lars73

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Das ist so richtig.

Die Regelung findet sich in den Vorbemerkungen der Anlage 1 (Entgeltordnung) zum TVöD. Dort unter 7. Abs. 3., Satz 3

"Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das sie/er jeweils erhalten würde, wenn sie/er zu diesem Zeitpunkt [entspricht Beginn der Zulage nach Satz 2, hier also 1.6.2018] in der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jeweiligen Entgelt ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe gewährt."

Schreibtischtäter

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Danke für die schnelle Antwort 😊