Hallo,
da wir in unserer kleinen Gruppe inkl. Vorgesetzter die entsprechenden Anweseneheitszeiten regeln möchten, da ein paar Neue nur in TZ und ein paar Neue in VZ arbeiten, damit auch die Sprechzeiten des Sozialamts von uns immer besetzt sind. Ein paar Neue sind allerdings dagegen, da sie der Meinung sind, dass Bestandteil ihres Arbeitsvertrags die Dienstvereinbarung bzgl. Arbeitszeiten ist. Und aus dieser gehen eben andere Zeiten hervor, die die Dienstvereinbarung enthält. Aus unserer Regelung geht kein Recht auf Gleitzeit hervor, dass aber die Dienstvereinbarung beinhaltet. Natürlich steht in dieser auch, dass gewisse Bereich in unserer Behörde zu Sprechzeiten besetzt sein müssen und entsprechende Arbeitnehmer entsprechend zu arbeiten haben, anwesend sein müssen. Wir haben zwei lange und drei kurze Sprechzeitentage. Mo, Di, Fr kann man schon um 13 Uhr Feierabend machen. Anfangen kann jeder um 5. Mi und Do haben wir bis 19 Uhr geöffnet. Arbeiten kann man bis 21 Uhr. Der jetzige Plan sieht aber so aus, dass manche Personen gar nicht schon um 5 da sein sollen, dürfen, müssen, sondern erst um 8 und dann Mo, Di, Fr bis 15 Uhr arbeiten sollen. Das wären aber 3 Stunden später anfangen und zwei Stunden länger bleiben.
Dürfen wir eigentlich, auch in Absprache mit der Vorgesetzten, die Anwesenheitszeiten losgelöst und entgegen den Regeln der Dienstvereinbarung regeln oder muss dafür zwingend die Dienstvereinbarung erneuert werden?
Besten Dank und beste Grüße