Bezüglich der anderen Tätigkeiten wird es davon abhängig sein, welchem Bereich ich zugeordnet werden würde.
Alles was Beschaffung/Logistik betrifft, entspricht meiner Berufserfahrung. Andere Bereiche, wie Personal, würden nicht dazu zählen.
Nein, kommt es nicht. Es kommt darauf an, ob die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entspricht. Also das gesamte Spektrum des mittleren Dienstes. Auf die konkrete Fachrichtung und Funktion kommt es nicht an.
Jedoch werden 1,5 Jahre (die du als hauptberufliche Tätigkeiten für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst brauchst; vgl. § 19 Bundeslaufbahnverordnung) nicht angerechnet werden. Darüber hinausgehende Tätigkeiten, zum Beispiel nach einer Berufsausbildung in einem entsprechenden Beruf, haben gute Chancen.
Tätigkeiten eines Ungelernten oder Nebenjobs eher nicht.
Näheres findest du in der AVwV zur BBesG unter "Zu § 28"
Nicht gleichwertige Tätigkeiten können (müssen aber nicht) als förderliche Tätigkeiten teilweise berücksichtigt werden.
Im Zweifelsfall einfach überraschen lassen, wenn die Erfahrungsstufe nicht ausschlaggebend für die Annahme des Jobs ist.