Autor Thema: Anrechnung Berufserfahrung bei Direkteinstieg - Erfahrungsstufen  (Read 4520 times)

PieWie

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Guten Morgen Forums-Mitglieder,

vorab vielen Dank für alle Antworten zu diesem Thema. Es ist leider etwas schwierig etwas passendes für meinen Fall in den Foren zu finden. Daher dieser Beitrag......

Hintergrund:
Ich habe mich bei der Bundeswehr/Bundeswehrverwaltung für den Direkteinstieg in den mittlerern nichttechnischen Dienst beworben. Assessment in Berlin habe ich bestanden. Ich warte derzeit auch die finale Entscheidung und die möglichen Stellen.

Frage:
Meine Frage betrifft die Besoldung bzw. die dazugehörigen Erfahrungsstufen.....
Im Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich in der Besoldungsgruppe A6 starte würde (A7 gilt wohl nur für Personen die bereits im öffentlichen Dienst gearbeitet haben?!?!). Soweit so gut. Wie aber erfolgt die Eingruppierung in die Erfahrungsstufen? Wird hier meine Berufserfahrung auch berücksichtigt oder tut die nichts zur Sache und ich starte in Stufe 1?

Nochmals Danke für eure Hinweise und Hilfestellung.

Grüße


Asperatus

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Schau mal in § 28 Bundesbesoldungsgesetz. Fraglich ist zum Beispiel, ob du gleichwertige berufliche Tätigkeiten hast. Wurde berufs- oder nichtberufsmäßiger Wehrdienst geleistet?

Zur Beantwortung deiner Frage müsstest du also dein Ausbildungs- und Berufsleben darlegen. Was wurde konkret wie lange gemacht?

Das Eingangsamt für Beamte in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes ist grundsätzlich der Besoldungsgruppe A 6 zugewiesen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 a) BBesG). Im mittleren technischen Dienst kann und im mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung ist es der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen. Eine Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt (§ 25 Bundeslaufbahnverordnung) kommt nur ausnahmsweise in Betracht.

PieWie

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Wehrdienst habe ich keinen geleistet (ausgemustert). Daher fällt dieser Punkt raus.

Bezüglich der anderen Tätigkeiten wird es davon abhängig sein, welchem Bereich ich zugeordnet werden würde.
Alles was Beschaffung/Logistik betrifft, entspricht meiner Berufserfahrung. Andere Bereiche, wie Personal, würden nicht dazu zählen.

 

Asperatus

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Bezüglich der anderen Tätigkeiten wird es davon abhängig sein, welchem Bereich ich zugeordnet werden würde.
Alles was Beschaffung/Logistik betrifft, entspricht meiner Berufserfahrung. Andere Bereiche, wie Personal, würden nicht dazu zählen.

Nein, kommt es nicht. Es kommt darauf an, ob die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entspricht. Also das gesamte Spektrum des mittleren Dienstes. Auf die konkrete Fachrichtung und Funktion kommt es nicht an.

Jedoch werden 1,5 Jahre (die du als hauptberufliche Tätigkeiten für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst brauchst; vgl. § 19 Bundeslaufbahnverordnung) nicht angerechnet werden. Darüber hinausgehende Tätigkeiten, zum Beispiel nach einer Berufsausbildung in einem entsprechenden Beruf, haben gute Chancen.

Tätigkeiten eines Ungelernten oder Nebenjobs eher nicht.

Näheres findest du in der AVwV zur BBesG unter "Zu § 28"

Nicht gleichwertige Tätigkeiten können (müssen aber nicht) als förderliche Tätigkeiten teilweise berücksichtigt werden.

Im Zweifelsfall einfach überraschen lassen, wenn die Erfahrungsstufe nicht ausschlaggebend für die Annahme des Jobs ist.

PieWie

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ich kenne halt noch nicht den Bereich in den ich komme. Aktuell gibt es erstmal nur eine Rangliste auf der ich stehe. Der Einsatzbereich wird mir mitgeteilt, wenn ich ausgewählt werde. Daher kann ich nicht sagen ob meine Berufserfahrung so anzusehen ist. Da ich mich im mittleren nichttechnischen Dienst beworben habe, würde ich aber meinen, dass dass schon der Fall sein kann.

Somit würden sich 15 Jahre Berufserfahrung schon gut machen und vielleicht ja schon etwas bringen.

Das mit dem "überraschen lassen" möchte ich möglichst vermeiden, da es sonst schon ein großer Rückschritt sein könnte.

2strong

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Wenn Du nach Abschluss Deiner Berufsausbildung 15 Jahre Berufserfahrung in Tätigkeiten gesammelt hast, die einer Berufsausbildung bedürfen (also nicht Lutscher verkaufen im Freibadkiosk), sind diese Zeiten auch anzuerkennen - abzüglich 1,5 Jahre, die für die Laufbahnbefähigung anerkannt werden.