Autor Thema: Eingruppierungsregelung  (Read 3374 times)

günni20

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Eingruppierungsregelung
« am: 01.04.2021 15:03 »
Guten Tag zusammen,

Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).

Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann.

Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.

Laut Aussage eines Kollegen wurden die EGs zum 01.01.2020 angepasst. Wo finde ich die Anpassungen ? Kennt sich jemand hier so weit damit aus, um mir Info geben zu können ob sich eine Prüfung auf die EG11 lohnt. Ebenso habe ich von Zulagen gehört für IT- Beschäftigte. WIe sieht es hier aus ?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen.
Leider Blicke ich beim Tarifrecht nicht so durch.

Spid

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #1 am: 01.04.2021 16:00 »
Wann wurden die Aufgaben wirksam übertragen?

Isie

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #2 am: 01.04.2021 18:28 »
Die Neuregelung von Abschnitt 11 gilt erst ab dem 01.01.2021.

Spid

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #3 am: 01.04.2021 18:35 »
Nein.

Isie

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #4 am: 01.04.2021 18:45 »
Auszug aus der Entgeltordnung:

"Abschnitt 11 ab 1. Januar 2021:
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik“

Spid

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #5 am: 01.04.2021 18:48 »
Inwiefern sollte ein Auszug aus der EGO zum TV-L relevant sein?

Isie

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #6 am: 01.04.2021 19:04 »
Sorry, ich habe überlesen, dass es um den TV-H geht.

günni20

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #7 am: 01.04.2021 21:37 »
Hallo Spid,

Im April 2020 habe ich die Aufgaben rückwirkend bis zum 01.10.2019 übertragen bekommen.

Was hat das Datum der Aufgabenübertragung für eine Rolle ?

Lg

Spid

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #8 am: 01.04.2021 21:52 »
Die auszuübende Tätigkeit kann nicht rückwirkend verändert werden. Das Datum der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit besitzt enorme Relevanz, weil eine wirksame Übertragung vor dem 01.01.20 zur Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit führte, mit der Rechtsfolge des Verbleibs in ebendieser Entgeltgruppe, sofern kein Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H gestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn später die Voraussetzung in der Person erfüllt wird. Der Antrag konnte grundsätzlich nur bis zum 31.12.20 gestellt werden. Eine Übertragung nach dem 31.12.19 hingegen führte nicht zu einer Überleitung, sondern dazu, daß Du bereits ohne weiteres nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert warst.

günni20

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #9 am: 01.04.2021 22:05 »
Hallo Spid,

Ich wurde am 01.10.19 in der EG 9 eingruppiert. Am 01.04.2020 wurde ich dann in die EG 10 höhergruppiert. Rückwirkend zum Einstellungstermin 01.10.19. Was sich da an dem Fallgruppen geändert hat weiss ich aus dem Kopf leider nicht. Meine Frage wäre nur ob es eine Möglichkeit gibt die EG11 zu erlangen.

Danke für deine super Hilfe

Spid

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Antw:Eingruppierungsregelung
« Antwort #10 am: 01.04.2021 22:13 »
Man wird nicht eingruppiert, man ist es - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit seit Einstellung unverändert blieb, besteht angesichts des nicht gestellten Antrags für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit keine Möglichkeit, eine andere Entgeltgruppe zu erreichen.