Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierungsregelung
Spid:
Inwiefern sollte ein Auszug aus der EGO zum TV-L relevant sein?
Isie:
Sorry, ich habe überlesen, dass es um den TV-H geht.
günni20:
Hallo Spid,
Im April 2020 habe ich die Aufgaben rückwirkend bis zum 01.10.2019 übertragen bekommen.
Was hat das Datum der Aufgabenübertragung für eine Rolle ?
Lg
Spid:
Die auszuübende Tätigkeit kann nicht rückwirkend verändert werden. Das Datum der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit besitzt enorme Relevanz, weil eine wirksame Übertragung vor dem 01.01.20 zur Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit führte, mit der Rechtsfolge des Verbleibs in ebendieser Entgeltgruppe, sofern kein Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H gestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn später die Voraussetzung in der Person erfüllt wird. Der Antrag konnte grundsätzlich nur bis zum 31.12.20 gestellt werden. Eine Übertragung nach dem 31.12.19 hingegen führte nicht zu einer Überleitung, sondern dazu, daß Du bereits ohne weiteres nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert warst.
günni20:
Hallo Spid,
Ich wurde am 01.10.19 in der EG 9 eingruppiert. Am 01.04.2020 wurde ich dann in die EG 10 höhergruppiert. Rückwirkend zum Einstellungstermin 01.10.19. Was sich da an dem Fallgruppen geändert hat weiss ich aus dem Kopf leider nicht. Meine Frage wäre nur ob es eine Möglichkeit gibt die EG11 zu erlangen.
Danke für deine super Hilfe
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