Autor Thema: [BY] Anrechenbarkeit von Vordienstzeit als SaZ nach Ausbildung 2. QE  (Read 1282 times)

halfzwaar

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Guten Tag zusammen.

Ich bin auf euer Schwarmwissen angewiesen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Kurz ein paar Daten, damit man entspr. Background zu den Fragen hat:

Ich war von 2006 - 2014 Soldat auf Zeit (Personalfeldwebel; BesGrp A7Z, Erfahrungsstufe 5)
2014-2017 war ich in der freien Wirtschaft tätig.
2017-2019 versuchte ich mich am Studium für die 3.QE, welches ich wegen Scheidung abbrechen musste.
Seit 2019 bin ich Angestellter einer Regierung (E8) und beginne nunmehr im September 2021 die Ausbildung 2.QE (aiV).

Zur Frage:

1. Welche Dienstzeiten können übertragen werden, bzw. in welcher Erfahrungsstufe kann ich (ggf. auf Antrag) eingruppiert werden?
2. Wie sieht es mit Beförderung nach A7, resp. A8 aus? Gibt es hier verkürzte Wartezeiten oder andere "Listen", da ich ja bereits A7 war, bzw. Anwärter A9?

Die Dozenten damals in Hof waren nicht "besonders fachkundig"  :-X
Die Personalabteilung weiß auch nicht wirklich Bescheid, da bisher einzigartiger Fall...

Ich danke euch auf jeden Fall im Vorfeld.

MfG aus Bayern

halfzwaar