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[Allg] Umwandlung Beschäftigungsverhältnisses in ein Beamtenverhältnis - Kommune

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S:
Hallo Forumsmitglieder,

nachdem ich mich leider im Beamtenrecht sehr wenig auskenne und in diversen Foren verschiedene Aussagen bestehen, hätte ich in diesem Beitrag gerne ein paar Informationen.

Sachverhalt (kurz):
Beschäftigter mit Befähigung "Verwaltungsfachwirt" (E11) seit über 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber in Bayern als Kämmerer (seit 3 Jahren). Derzeit 2 tatsächliche Beamtenstellen (Hauptamtsleiter, Bauamtsleiter).


Frage 1:
Ist eine "Umwandlung" von einem Beschäftigungsverhältnis in ein Beamtenverhältnis bei Kommunen beim gleichen Arbeitgeber/Dienstherrn grundsätzlich möglich?

Weitere Fragen ergeben sich dann mit Sicherheit auf die Antwort zu Frage 1.  :)

Vielen Dank im Voraus.


Lars73:
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer verbeamtet wird.

Voraussetzungen sind:
Potentieller Dienstherr und der Betroffene wollen dies?
Es gibt die nötige Planstelle im Haushaltsplan.
Die Person erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung?

S:
Hallo Lars73,

danke für die schnelle Antwort.

Gehen wir mal davon aus, dass Dienstherr und Betroffene/r das wollen. Allerdings habe ich schon gelesen, dass der LPA Bayern in dem Fall wohl eine entscheidende Rolle spielt und ein "Wechsel" wohl nur unter gewissen Voraussetzungen erschwert (wenn überhaupt) möglich ist.

Ich kenne jemand der aus der Wirtschaft (Bankkaufmann) den Direkteinstieg in den mittleren Dienst/QE2 (allerdings als Bundesbeamter) machen konnte und nun nach einem Jahr Beamter auf Lebenszeit wurde.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Die ursprüngliche Frage war darauf ausgerichtet, dass ein/e Beschäftigte/r ohne den "normalen" Beamtenweg über die Beamtenfachhochschule direkt verbeamtet wird.

Organisator:

--- Zitat von: S am 06.04.2021 06:55 ---Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Die ursprüngliche Frage war darauf ausgerichtet, dass ein/e Beschäftigte/r ohne den "normalen" Beamtenweg über die Beamtenfachhochschule direkt verbeamtet wird.

--- End quote ---

Das ist nach den von Lars beschriebenen Voraussetzungen möglich. was sollte der LPA Bayern damit zu tun haben?

Weiterhin wäre fraglich ob für den Angestellten E 11 eine Verbeamtung im mittleren Dienst überhaupt interessant wäre, da laut Sachverhalt die Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst nicht erfüllt sein dürfte.

Lars73:
Die Voraussetzung ist die Laufbahnbefähigung oder die Einzelfallentscheidung des LPA.

Das Laufbahnrecht des Bundes ist deutlich flexibler als in Bayern und ein vergleich damit deshalb nicht zielführend.
Man muss sich die Anforderungen in Bayern anschauen.  Der LPA in Bayern wohl eher restriktiv bei der Zulassung von anderen Bewerberin in das Beamtenverhältnis. Wenn dein potentieller Dienstherr es anstrebt wäre es vermutlich sinnvoll, dass dieser sich an die Geschäftsstelle des LPA wendet um eine Einschätzung zu bekommen.

Daneben muss man schauen ob sie eine Verbeamtung in der A9 lohnt und wie schnell man vermutlich befördert werden würde.

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