Autor Thema: [Allg] Umwandlung Beschäftigungsverhältnisses in ein Beamtenverhältnis - Kommune  (Read 3792 times)

S

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Hallo Forumsmitglieder,

nachdem ich mich leider im Beamtenrecht sehr wenig auskenne und in diversen Foren verschiedene Aussagen bestehen, hätte ich in diesem Beitrag gerne ein paar Informationen.

Sachverhalt (kurz):
Beschäftigter mit Befähigung "Verwaltungsfachwirt" (E11) seit über 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber in Bayern als Kämmerer (seit 3 Jahren). Derzeit 2 tatsächliche Beamtenstellen (Hauptamtsleiter, Bauamtsleiter).


Frage 1:

Ist eine "Umwandlung" von einem Beschäftigungsverhältnis in ein Beamtenverhältnis bei Kommunen beim gleichen Arbeitgeber/Dienstherrn grundsätzlich möglich?

Weitere Fragen ergeben sich dann mit Sicherheit auf die Antwort zu Frage 1.  :)

Vielen Dank im Voraus.


« Last Edit: 05.04.2021 02:27 von Admin2 »

Lars73

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Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer verbeamtet wird.

Voraussetzungen sind:
Potentieller Dienstherr und der Betroffene wollen dies?
Es gibt die nötige Planstelle im Haushaltsplan.
Die Person erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung?

S

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Hallo Lars73,

danke für die schnelle Antwort.

Gehen wir mal davon aus, dass Dienstherr und Betroffene/r das wollen. Allerdings habe ich schon gelesen, dass der LPA Bayern in dem Fall wohl eine entscheidende Rolle spielt und ein "Wechsel" wohl nur unter gewissen Voraussetzungen erschwert (wenn überhaupt) möglich ist.

Ich kenne jemand der aus der Wirtschaft (Bankkaufmann) den Direkteinstieg in den mittleren Dienst/QE2 (allerdings als Bundesbeamter) machen konnte und nun nach einem Jahr Beamter auf Lebenszeit wurde.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Die ursprüngliche Frage war darauf ausgerichtet, dass ein/e Beschäftigte/r ohne den "normalen" Beamtenweg über die Beamtenfachhochschule direkt verbeamtet wird.


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Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Die ursprüngliche Frage war darauf ausgerichtet, dass ein/e Beschäftigte/r ohne den "normalen" Beamtenweg über die Beamtenfachhochschule direkt verbeamtet wird.

Das ist nach den von Lars beschriebenen Voraussetzungen möglich. was sollte der LPA Bayern damit zu tun haben?

Weiterhin wäre fraglich ob für den Angestellten E 11 eine Verbeamtung im mittleren Dienst überhaupt interessant wäre, da laut Sachverhalt die Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst nicht erfüllt sein dürfte.

Lars73

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Die Voraussetzung ist die Laufbahnbefähigung oder die Einzelfallentscheidung des LPA.

Das Laufbahnrecht des Bundes ist deutlich flexibler als in Bayern und ein vergleich damit deshalb nicht zielführend.
Man muss sich die Anforderungen in Bayern anschauen.  Der LPA in Bayern wohl eher restriktiv bei der Zulassung von anderen Bewerberin in das Beamtenverhältnis. Wenn dein potentieller Dienstherr es anstrebt wäre es vermutlich sinnvoll, dass dieser sich an die Geschäftsstelle des LPA wendet um eine Einschätzung zu bekommen.

Daneben muss man schauen ob sie eine Verbeamtung in der A9 lohnt und wie schnell man vermutlich befördert werden würde.

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Inwieweit gibt es denn einen Unterschied bei den Bildungsvoraussetzungen des Bundes und derer in Bayern? Bachelor für den gD sollte wohl bei beiden gelten oder irre ich da?

Lars73

  • Gast
Nicht bei den allgemeinen Bildungsvoraussetzungen, aber z.B. bei der Verbeamtung im mD mit einer Ausbildung ist man nach meinen Eindruck ziemlich flexibel. Daneben auch die Möglichkeit mit irgendeinen Studium und etwas Berufserfahrung im gD bzw. hD zu verbeamten.

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Aber laut Sachverhalt liegt ja kein Studium vor, so dass es entweder mD oder die Einzelfallentscheidung durch den LPA wird?

Lars73

  • Gast
Ja, sehe ich auch so.

S

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Es liegt kein Studium vor, ledlich der BL2 in Bayern (und der damit verbundene Erwerb der Fachhochschulreife).

Dann soll sich der Arbeitgeber/Dienstherr mal an den LPA wenden.

Danke für die ausfühlichen Einschätzungen.

Organisator

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Wobei noch zu klären wäre:

Daneben muss man schauen ob sie eine Verbeamtung in der A9 lohnt und wie schnell man vermutlich befördert werden würde.



S

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