Autor Thema: Höhergruppierung von E8 in E10 neues Tätigkeitsfeld - gleicher Dienstherr  (Read 2271 times)

Holly

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Hallo ins Forum,

ich bin seit 25 Jahren Angestellte in der technischen Verwaltung. Zurzeit übe ich meine Tätigkeit in der EG 8, Stufe 5 aus. Vor ein paar Jahren habe ich nebenberuflich das Abi nachgemacht und dann drei Jahre in Vollzeit erfolgreich ein Bachelorstudium abgeschlossen. In dieser Zeit habe ich mich beurlauben lassen und das Studium, welches fachfremd (Pädagogik/Personalentwicklung) zu meiner bisherigen Anstellung ist, war mein privates Vergnügen. Im Anschluss bin ich wieder auf meine alte Stelle zurück gegangen. Nun ist mein Dienstherr auf meine zusätzlichen Kompetenzen und meinen Uniabschluss aufmerksam geworden und möchte mich in der Personalabteilung beschäftigen. Zu diesem Zweck wurde eigens eine Stelle für Personalentwicklung in dieser Abteilung geschaffen. Die Stelle wurde mit E10 - E11 ausgeschrieben. Es gab ein Bewerbungsverfahren, welches ich erfolgreich absolviert habe. Nun habe ich eine Zusage mit der Eingruppierung E10, Stufe 1 bekommen. Okay, ich besitze keine einschlägigen Berufserfahrungen und ich habe noch nicht in unserer Personalabteilung gearbeitet, doch liegt mein Gehalt in dieser Einstufung unter meinem jetzigen Gehalt und das fühlt sich so nicht richtig an. Es wird einen Änderungsvertrag geben, den ich aber noch nicht unterschrieben habe. Ich möchte in Verhandlung gehen, bezüglich meiner Eingruppierung, bzw. Stufe, weiß aber nicht, wie und ob der TVL mir Argumente für eine höhere Stufe bietet. Den neuen Job möchte ich unbedingt machen.

Nun meine Frage, kann ich nach so vielen Jahren beim gleichen Dienstherrn in der höheren EG wieder in Stufe 1 eingeordnet werden, weil meine neue Tätigkeit eine andere sein wird? Ich freue mich auf euere Antworten.

Herzliche Grüße

Spid

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TB haben keinen Dienstherrn. Das Herr-Knecht-Verhältnis ist dem Beamtentum inhärent, AN haben mit dem AG einen Vertragspartner auf Augenhöhe. Eine Höhergruppierung aus E8/5 in E10 führt in Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe. Da gibt es weder etwas zu verhandeln noch zu deutelnnoch hätte Berufserfahrung gleich welcher Güte diesbezüglich irgendeine Relevanz.

Holly

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Den Dienstherren nehme ich zurück :). Vertragspartner auf Augenhöhe - klingt gut. So werde ich in die kommende Besprechung mit meinem AG gehen. Merkwürdig, dass meine Personalabteilung mir Stufe 1 in die Zusage geschrieben hat. Kannst Du mir §§ nennen, die deine Aussage unterstützen und meine Personaler nachlesen können? Der TVL sollte eigentlich auch bei meinen Personalern gut bekannt sein :-\.

Spid

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§17 Abs. 4 TV-L

Holly

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Prima, vielen Dank!