Autor Thema: Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung  (Read 4408 times)

Frühling

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Hallo,

ich überlege zurzeit mich für ein duales Studium (öffentlicher Dienst) zu bewerben. Es ist schon mein langgehegter Traum.  Leider hatte ich vor 5 Jahren eine psychotische Episode gehabt und bin seitdem auch medikamentös gut eingestellt.  Falls ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde und anschließend alles gut läuft und ich es bis zur amtärztlichen Untersuchung schaffe, werde ich natürlich die Wahrheit erzählen.

Die Frage ist: Lohnt sich eine Bewerbung überhaupt mit meiner Vorerkrankung? Gibt es hier jemanden, der dazu näheres weiß?

LG
Frühling

Spid

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #1 am: 05.04.2021 15:02 »
Warum sollte es überhaupt eine solche Untersuchung geben?

Frühling

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #2 am: 05.04.2021 15:19 »
Weil man bei dem dualem Studium Beamte auf Widerruf ist, und davor eine Einstellungsuntersuchung stattfindet.  :) Und ich habe schon von mehreren Stellen gehört, dass nach psychischen Vorerkrankungen gefragt wird.
Oder habe ich was falsch verstanden?

Spid

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #3 am: 05.04.2021 15:22 »
Was hat Beamtengedöns mit diesem Unterforum zu tun? [Unangebrachter Kommentar entfernt. Admin2]
« Last Edit: 08.04.2021 02:43 von Admin2 »

Bob Kelso

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #4 am: 05.04.2021 16:19 »
Weil man bei dem dualem Studium Beamte auf Widerruf ist, und davor eine Einstellungsuntersuchung stattfindet.  :) Und ich habe schon von mehreren Stellen gehört, dass nach psychischen Vorerkrankungen gefragt wird.
Oder habe ich was falsch verstanden?

In der Tat! Es werden aktuelle und vergangene ( bis in den Bereich von zehn zurückliegenden Jahren) behandelte Erkrankungen ( Klinikaufenthalte) exploriert.
Verschweigen Sie keine "Erkrankungen"! Auch nicht bei der Beantragung Ihrer PKV.
Ein Hinweis: Fragen Sie zeitnah an Ihrer Hochschule nach. Und kontaktieren Sie unbedingt einen / oder  mehrere Versicherungsvertrauensleuten. !!
Grüße!

clarion

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #5 am: 06.04.2021 10:35 »
Hallo,

ich würde mich einfach bewerben. Ich glaube kaum, dass eine psychische Erkrankung, die im Griff ist, Dich ausschließt. Denn dann müsste man ja jeden mit einer chronischen Erkrankung ausschließen. Solltest Du schwerbehindert sein, ist der Prognosezeitraum für die Amtsärzte sowieso kürzer.

Es wird nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre gefragt und auch nach Dauermedikamentation. Insofern solltest Du in der Tat nichts verschweigen. Und selbst wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst vom Amtsarzt noch ein Bein gestellt bekommen solltest, kannst Du trotzdem als Tarifbeschäftigte*r arbeiten.

ike

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #6 am: 06.04.2021 22:03 »
Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).

Pepper2012

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #7 am: 07.04.2021 07:38 »
Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).

Aber leider ein sehr dummes Beispiel.

ike

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #8 am: 07.04.2021 08:42 »
Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).

Aber leider ein sehr dummes Beispiel.

Das Beispiel ist sehr gut und durchdacht!

Saggse

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #9 am: 07.04.2021 10:14 »
Es wird nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre gefragt und auch nach Dauermedikamentation. Insofern solltest Du in der Tat nichts verschweigen. Und selbst wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst vom Amtsarzt noch ein Bein gestellt bekommen solltest, kannst Du trotzdem als Tarifbeschäftigte*r arbeiten.
Ist das überhaupt ein Thema? Ich meine, wenn der Amtsarzt das einmal "durchgewunken" hat, dann müsste diese Entscheidung doch zumindest so lange Bestand haben, wie die Entwicklung im Rahmen der Erwartungen liegt. Eine Abkehr davon wäre nach meiner Einschätzung nur durch *neue* Erkenntnisse zu rechtfertigen, d.h. entweder durch einen komplett neuen (anderen) Befund oder vielleicht noch durch eine unerwartete Komplikation. Es kann ja nicht sein, dass jemand, dem ein Arm fehlt, in das Beamtenverhältnis (hier auf Widerruf) berufen wird und die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses allein deswegen abgelehnt wird, weil - was für eine Überraschung - der Arm nicht wieder nachgewachsen ist...

2strong

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Antw:Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
« Antwort #10 am: 07.04.2021 10:44 »
Hier soll ja erst noch ins BaW berufen werden.