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Einstellungsuntersuchung: Psychische Vorerkrankung
clarion:
Hallo,
ich würde mich einfach bewerben. Ich glaube kaum, dass eine psychische Erkrankung, die im Griff ist, Dich ausschließt. Denn dann müsste man ja jeden mit einer chronischen Erkrankung ausschließen. Solltest Du schwerbehindert sein, ist der Prognosezeitraum für die Amtsärzte sowieso kürzer.
Es wird nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre gefragt und auch nach Dauermedikamentation. Insofern solltest Du in der Tat nichts verschweigen. Und selbst wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst vom Amtsarzt noch ein Bein gestellt bekommen solltest, kannst Du trotzdem als Tarifbeschäftigte*r arbeiten.
ike:
Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).
Pepper2012:
--- Zitat von: ike am 06.04.2021 22:03 ---Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).
--- End quote ---
Aber leider ein sehr dummes Beispiel.
ike:
--- Zitat von: Pepper2012 am 07.04.2021 07:38 ---
--- Zitat von: ike am 06.04.2021 22:03 ---Wenn jemand Höhenangst hat, wird er wohl keine Probleme haben, auf einem Bürostuhl zu sitzen (nur ein Beispiel).
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Aber leider ein sehr dummes Beispiel.
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Das Beispiel ist sehr gut und durchdacht!
Saggse:
--- Zitat von: clarion am 06.04.2021 10:35 ---Es wird nach allen Erkrankungen der letzten 10 Jahre gefragt und auch nach Dauermedikamentation. Insofern solltest Du in der Tat nichts verschweigen. Und selbst wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst vom Amtsarzt noch ein Bein gestellt bekommen solltest, kannst Du trotzdem als Tarifbeschäftigte*r arbeiten.
--- End quote ---
Ist das überhaupt ein Thema? Ich meine, wenn der Amtsarzt das einmal "durchgewunken" hat, dann müsste diese Entscheidung doch zumindest so lange Bestand haben, wie die Entwicklung im Rahmen der Erwartungen liegt. Eine Abkehr davon wäre nach meiner Einschätzung nur durch *neue* Erkenntnisse zu rechtfertigen, d.h. entweder durch einen komplett neuen (anderen) Befund oder vielleicht noch durch eine unerwartete Komplikation. Es kann ja nicht sein, dass jemand, dem ein Arm fehlt, in das Beamtenverhältnis (hier auf Widerruf) berufen wird und die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses allein deswegen abgelehnt wird, weil - was für eine Überraschung - der Arm nicht wieder nachgewachsen ist...
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