Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Personalabteilung reagiert nicht auf Fristen - wie verfahren?
Germanmann:
Ich habe auch im Januar den Antrag aufgrund der neuen EGO gestellt.
Antwort der AG:
--- Zitat ---Ihren o.g. Antrag haben wir fristgerecht erhalten.
Derzeit erfolgt eine entsprechende rechtliche Überprüfung. Nach Abschluss erhalten Sie zeitnah eine entsprechende Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.
Isie:
Mit dem Antrag allein wahrt man nicht die Ausschlussfrist. Die Fälligkeit tritt frühestens durch den Antrag ein. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit. Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende Juli den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Germanmann am 07.04.2021 15:06 ---Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.
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Ja, so werden es die meisten AG machen, auch wenn sie nicht müssten.
Und wenn die für eine rechtliche Prüfung so lange brauchen, dann kannst du denen doch Unterstützung anbieten und das Gericht entscheiden lassen.
--- Zitat von: Isie am 07.04.2021 15:48 ---Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende Juli den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.
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inkl. Verzugszinsen natürlich 8) da kommen ja schon ein paar hundert Euronen zusammen.
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