Gut wäre es vielleicht, zwischen den verschiedenen Wegen zu unterscheiden, auf denen man verbeamtet werden kann. Diese durcheinander zu werfen dürfte eher zu Verwirrung als zur Klärung führen. Der erste Weg führt über den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch das Absolvieren des Vorbereitungsdiensts, der zweite Weg über die Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund anderweitig erworbener Vorbildung bzw. Berufs- und Lebenserfahrung (§ 7 BLV).
Für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung ist sowohl für den gD als auch für den hD jeweils ein entsprechendes Studium und Berufserfahrung erforderlich (§§ 20 und 21 BLV).
Geht man jedoch den Weg über den Vorbereitungsdienst, so findet im gD im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Studium statt (§ 13 BLV), während dies beim hD gerade nicht der Fall ist (§ 14 BLV), da im hD das abgeschlossene Studium gem. § 17 BBG schon Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn ist. Daher muss man in einem entsprechenden Auswahlverfahren für den hD auch nicht nachweisen, dass man geeignet ist, ein entsprechendes Studium zu bestehen, denn das hat man dann schon erledigt.
Dementsprechend unterscheiden sich natürlich auch insgesamt die Auswahlverfahren für die verschiedenen Einstellungswege und Laufbahnen. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind die Grundlagen für die Auswahlverfahren in § 10a BLV festgelegt.
BAAINBw und evtl auch andere Organisationen mit Mangelversorgung an MINT Bewerbern bieten auch einen Direkteinstieg ohne Vorbereitungsdienst, norfalls 2,5 Jahre E13 und damit deine Befähigung. Im allgemeinen Verwaltungsdienst mag das anders sein.
Das ist der Weg über die "Anerkennung der Laufbahnbefähigung". Der entsprechende Bewerber verfügt über das passende Studium um die Tätigkeit auszuüben, allerdings fehlt die Berufserfahrung für die Verbeamtung. Statt den Bewerber jetzt in den Vorbereitungsdienst zu stecken, stellt man ihn lieber als Tarifbeschäftigten ein, so dass die Arbeit sofort erledigt wird. Dabei erwirbt er die erforderliche Berufserfahrung für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung und kann dann ohne Vorbereitungsdienst verbeamtet werden.