Autor Thema: Test Assesmentcenter - Durchgefallen  (Read 8044 times)

HansG

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #30 am: 10.04.2021 17:27 »
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.
Der htD macht auch das AC, da werden aber eher weiche Kriterien geprüft. Die BA muss aber auch dem Bearbeiter gefallen, wenn er sie nicht anerkennt hast du die wahl eine E13 stelle anzustreten oder wo anders dein Glück zu versuchen. Alternative über das Ref.
Im gtD gibt es wirklich einen Test am PC im AC. Wer ihn nicht besteht brauch gar nicht weiter mchen. Da will man wohl auch die Ausbildungsbefähigung prüfen. ich vermute das wird ein CATS Test sein wie die BW ihn gerne macht. Aber dazu mal selber schlau machen.
BAAINBw und evtl auch andere Organisationen mit Mangelversorgung an MINT Bewerbern bieten auch einen Direkteinstieg ohne Vorbereitungsdienst, norfalls 2,5 Jahre E13 und damit deine Befähigung. Im allgemeinen Verwaltungsdienst mag das anders sein.
Ich behaupte das AC für den htD ist einfacher als für den gtD weil bei dem einem mehr die Persönlichkeit abgefragt wird weil es mehr um Führen, Teamfähigkeit etc geht und keinen CATS, Rechnen oder ähnliches. Aber das mag auch von der Persönlichkeit abhängen.

ExSoldat

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #31 am: 10.04.2021 18:58 »
Gut wäre es vielleicht, zwischen den verschiedenen Wegen zu unterscheiden, auf denen man verbeamtet werden kann. Diese durcheinander zu werfen dürfte eher zu Verwirrung als zur Klärung führen. Der erste Weg führt über den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch das Absolvieren des Vorbereitungsdiensts, der zweite Weg über die Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund anderweitig erworbener Vorbildung bzw. Berufs- und Lebenserfahrung (§ 7 BLV).

Für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung ist sowohl für den gD als auch für den hD jeweils ein entsprechendes Studium und Berufserfahrung erforderlich (§§ 20 und 21 BLV).

Geht man jedoch den Weg über den Vorbereitungsdienst, so findet im gD im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Studium statt (§ 13 BLV), während dies beim hD gerade nicht der Fall ist (§ 14 BLV), da im hD das abgeschlossene Studium gem. § 17 BBG schon Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn ist. Daher muss man in einem entsprechenden Auswahlverfahren für den hD auch nicht nachweisen, dass man geeignet ist, ein entsprechendes Studium zu bestehen, denn das hat man dann schon erledigt.

Dementsprechend unterscheiden sich natürlich auch insgesamt die Auswahlverfahren für die verschiedenen Einstellungswege und Laufbahnen. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind die Grundlagen für die Auswahlverfahren in § 10a BLV festgelegt.

BAAINBw und evtl auch andere Organisationen mit Mangelversorgung an MINT Bewerbern bieten auch einen Direkteinstieg ohne Vorbereitungsdienst, norfalls 2,5 Jahre E13 und damit deine Befähigung. Im allgemeinen Verwaltungsdienst mag das anders sein.

Das ist der Weg über die "Anerkennung der Laufbahnbefähigung". Der entsprechende Bewerber verfügt über das passende Studium um die Tätigkeit auszuüben, allerdings fehlt die Berufserfahrung für die Verbeamtung. Statt den Bewerber jetzt in den Vorbereitungsdienst zu stecken, stellt man ihn lieber als Tarifbeschäftigten ein, so dass die Arbeit sofort erledigt wird. Dabei erwirbt er die erforderliche Berufserfahrung für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung und kann dann ohne Vorbereitungsdienst verbeamtet werden.