Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Test Assesmentcenter - Durchgefallen
HansG:
Oder einfach den Bachelor in der zivilen Welt machen und sich dann nochmals bewerben. Dann sind die zwei Jahre rum und man hat auch noch andere Optionen auf dem Tisch.
xap:
--- Zitat von: 2strong am 06.04.2021 17:20 ---Eine "Sperre" von sechs bzw. zwölf Monaten ist mir aus mehreren Häusern bekannt. Inwiefern sich das mit den von Asperatus zu Recht erwähnten Aufbewahrungsfristen verträgt, ist mir nicht bekannt.
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Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen. Ganz unabhängig davon, ob eine Person bei einer vergangenen Bewerbung (ggf. andere Stelle) nicht zum Zug kam.
Organisator:
--- Zitat von: xap am 07.04.2021 07:24 ---
Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.
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Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)
ExSoldat:
Es ist wohl eindeutig ein Unterschied, ob der Bewerber "nicht zum Zug kam" oder aber für den gtD ungeeignet ist.
In erstem Fall dürfte - sofern die Eignung grundsätzlich vorliegt - sehr wohl eine zeitnahe weitere Bewerbung in der nächsten Bewerbungsrunde möglich sein. In letzterem Fall liegt aber eine Nichteignung für den gtD allgemein vor, die sich in der Regel nicht innerhalb kurzer Zeit verändert.
Ich vermute auch stark, dass es sich keinesfalls um einen Ausschluss vom Verfahren handelt. Vermutlich gibt es vielmehr - ähnlich wie auch bei der Bewerbung als Offizier bei der Bundeswehr - eine "Gültigkeitsdauer" für die Testergebnisse. Und wer ein gültiges Testergebnis "nicht geeignet" hat, für den ist im Bewerbungsverfahren eben schon bei der Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) Schluss.
--- Zitat von: adamb am 06.04.2021 08:24 ---Da wurden nur Fragen bzgl. Beamterecht gefragt.
Weil gerade Abiturprüfungen stattfinden konnte man sich nicht wirklich darauf
vorbereiten. Es wurde sich nur auf technische Fragen vorbereitet die bei der Bw vorkommen.
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Es war also möglich, sich auf den technischen Teil vorzubereiten, aber auf den beamtenrechtlichen nicht? Das passt ja mal gar nicht zusammen, ist also nur ne ganz schlechte Ausrede.
--- Zitat von: adamb am 06.04.2021 08:24 ---Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor.
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Auf Lücke gelernt? Kann man machen, kann in die Hose gehen.
xap:
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2021 08:26 ---
--- Zitat von: xap am 07.04.2021 07:24 ---
Mich würde viel eher interessieren, wie eine solche Sperre ggf. dem Recht zuwiderläuft sich frei auf öffentliche Ämter zu bewerben (Art. 33 GG). Mit so einer Sperre würde man einen Bewerber in meinen Augen unzulässig von einem Bewerberkreis ausschließen.
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Mit einer dauerhaftne Sperre bestimmt, aber warum sollte eine zeitlich befristete Sperre rechtswidrig sein? Schließlich dauert es ja etwas, sich eine Eignung anzueignen ;)
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... das ist eure Sicht der Dinge. Ich habe einer Landespolizei 2 Verfahren in kurzer Abfolge durchlaufen. Das erste nicht erfolgreich, das 2. wenige Monate (Sondereinstellungsrunde) später aber sehr wohl. Das AC war computergestützt, die Tests waren von der Form, nicht jedoch inhaltlich, identisch. Es half einfach zu wissen, was einen erwartet und welches Format das AC hat. Meine "Eignung" konnte also 2 Monate später plötzlich festgestellt werden.
Es ist liegt sehr viel Mutmaßung in der Feststellung, dass man 1 oder 2 Jahre bräuchte, um sich erfolgreich auf ein weiteres AC vorzubereiten.
Meine Frage zielte im Übrigen eher auf den Umstand ab, dass man für den gD evtl. tatsächlich (wiederholt) nicht geeignet sein könnte. Wieso das aber eine Bewerbung im mD mittels einer temporären Sperre ausschließen sollte, erschließt sich mir nicht.
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